Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1851/323: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 27. Januar 2012, 14:15 Uhr
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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1851 | |
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No. 28.
Mit Bezug auf §. 8 und 9 der Statuten der Staats-Assecuranz-Anstalt für die Stellvertretung wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Einlage, welche bei dem Eintritt in diese Anstalt für das Musterungs- und das Ziehungsjahr 1852 zu zahlen ist, 175 fl. (Einhundert fünf und siebenzig Gulden) beträgt und daß die Einlagen vom 16. October d. J. an zur Asseruranzkasse dahier bezahlt werden können.
- Darmstadt am 18. September 1851.
Mit Bezugnahme auf die Verordnung vom 29. Juli d. J. in Nr. 23 des Reg.-Blatts "die Abänderung des Vereins-Zolltarifs betreffend," sowie die Bekanntmachung vom 3. d. M. in Nr. 27 des Reg.-Blatts "den Vereins-Zolltarif betr." wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß das den Gr. Zollämtern zum Amtsgebrauch zugegangene amtliche Waarenverzeichniß zur Anwendung des mit dem 1. October d. J. bis auf Weiteres in Wirksamkeit tretenden Vereins-Zolltarifs von dem Publicum im Wege des Buchhandels (Verlag der Hofbuchhandlung von G. Jonghaus dahier) bezogen werden kann.
- Darmstadt den 25. September 1851.