Verzeichnis der württembergischen Kirchenbücher (1938)/X

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Verzeichnis der württembergischen Kirchenbücher (1938)
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Ehe- und Totenbücher eingeführt hatte, enthält erst eine Konsistorialordnung von 1573 nähere Bestimmungen 39).

Jin Stist M e rse b nr g werden 1544 und 1549 von Coadjutor Fürst Georg von Anhalt Kirchenbücher eingeführt 40). Ursache sind die wirren 3eitläufte. „Tieiveil sich viel irrung Und unradts, sonder-lich jetzt nach diesen Kriegslüuffteir zugetragein viel weiber, deren menner im krieg oder sonst ander Ursachen halben an frembde Ort gezogen, sie aber aus- vorwitz oder auf schlechte, Unbegründete frembder lente Aussage (al«:? ob sie umkommen, oder sunst verstorben, oder aber anderswo mit weibern verhafft) sich mit ander mannspersonen verloben, und ihr sen] Pfarrherr etwa übel oder ungleich berichten und beredten, damit sie aufgebotteu, und mit den andern Kirchgang erlangen indgen.« Das Totenhuch soll dazu dienen, »das-; man den verlassenen widwen, beide mannsoder weibspersonen oder sonst verlobte, so sich mittler zeit anderswo wider verheiraten wolten, desto statlicher gezeugnis geben könde, das sie von dem vorigen verbündnies durch desselbigen Tod und begrebnis frei und ledig worden«. Das Einiragen der Tänslinge geschehe darnm, daf; sie ihrer Tauf halben versichert werden, darin sie Christo einverleibt und ein Glied der christlichen Kirche geworden sind, auch ihr Alter ans diesem Register lernen rechnen, das- sonst durch den Tod oder „hinlessigkeit« der Eltern leicht vergessen worden.

Da e zu weit führen würde, alle-is anfznführein so sei nur noch Kursa chse n erwähnt, das schon 1585 einzelne Verzeichnisse hat, aber 1557 die Einführung überall anordnet.

Ill. In Württemberg finden wir die ältesten Register in den früher ansbachischen oder von dorther beeinflnszten Gemeinden. Von der Ansbailüschen sürdienordmuig von 1533 war ja schon die Rede. Dass älteste ist dass von dein Haller Chronisten Johann Herolr seit 1514 Pfarrer in Reüislierg««1), am 12. Februar 1531 begonnene Elielnicls, dem im Mai 1583 ein Taufbuch folgte. Woher er den Anstoß dazu bekam, ob von Ansbach oder Nürnberg, können mir nicht mehr feststellen. Im württeinbergischen Teil der alten Markgrafschaft Anssbach hat Crailsheim ein auf den 14.März 1588 zurückgeliendes Taufbuch von Adam Weiß. Wir haben dasselbe allerdings- nur noch so, wie

39) Ebd. II 26. ES scheint aber kein Kirchenbuch vor 1575 erhalten zu sein. 40) Ebd. U 28. 41) Würtibg Geschichtgqnellen l S. 2.