Urkundenregister
Als Urkundenregister (oder meist nur Register) bezeichnet man in der Diplomatik ein Verzeichnis der aus einer Kanzlei auslaufenden Urkunden, im Gegensatz zum Kopialbuch. Da auch Urkundenverzeichnisse einlaufender Stücke als "Register" bezeichnet werden, kann zur Präzisierung von "Einlaufregister" oder "Auslaufregister" gesprochen werden.
Registerführung ist in den früh- und hochmittelalterlichen Kanzleien nur am Papsthof üblich. In Frankreich wird die Registerführung erst unter Philipp August üblich, in Sizilien sind seit Friedrich II. (HRR) Register in Gebrauch. Aus dem Heiligen Römischen Reich sind die ersten Spuren von Registerführung unter Heinrich VII. belegt. Auch in den deutschen Territorien setzt sich systematische Registerführung erst im 14. Jahrhundert durch.
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