Tappensches Familienbuch (1889)/048
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einiger Todesschmertzen des Morgens zwischen 5 und 6 Uhren in dem HErrn sanfft und selig entschlaffen, ihres Alters im 66. Jahr, da sie zu 14 Kindern Mutter und zu 14 Kindern Grossmutter worden."
In der Andreaskirche zu Hildesheim findet sich ein Grabdenkmal des Riedemeisters Hans Storren und der "Hille" Tappen, welches neben einander die Bildnisse beider Ehegatten mit den Personalien und je 8 Wappenschildern enthält. Das Wappenschild Hille Tappen’s zeigt das von ihrem Vater Friedrich Tappen geführte Monogramm.
Ihr Ehemann errichtete im Jahre 1655 ein Testament, in welchem er ein Kapital von 200 Mariengulden zu einer Familienstiftung aussetzte. Da das Testament selbst nicht erhalten ist, so giebt über ihre Zweckbestimmung urkundliche Nachricht nur der folgende, im Vol. IX. der Handels- und Kontraktenbücher des städtischen Archivs zu Hildesheim befindliche Eintrag:
"Fridericus vom Hagen,
Hr. Riedemeister Hans Storre (seil, sind erschienen).
(1668) Den 29. Octbr. bewilliget Fridericus vom Hagen einen Rathspfandebrief über sein von Hr. Majeur Johan Jobst Mellinger ohnlengst erkauftes Brauhaus, Garten, und der zugehörigen Buhden auff der Scheilenstrassen — auff 200 Mfl. Hrn. R. Hansen Storren, Und seind die Zinsen dazu verordnet, dass Sie jährlich einer armen Jungfern oder Dienstmagd, Vornemblich aber denen, welche in seine Hr. R. Storren undt seiner Sehl. Hausfrauen Hillen Tappen Verwandtschaft gehören, Jedoch dass Sie Ihres Ehrlichen WolVerhaltens ein gut gezeugnis beibringen kann, wenn sie zu ehelichen Ehren gelanget, in die Brauttaffel verehret werden sollen, — Commiss. Hr. Curd Kerkman, R. Henning Pini."
Ueber die Verwendung und Verwaltung dieser lange Zeit in Vergessenheit geratenen "Storre’schen Stiftung" hat — offenbar gestützt auf eine "Archivalische Nachricht von dem Storrenschen legato für Dienstboten" des Archivars F. D. Homeyer zu Hildesheim vom 16. Febr. 1800, wonach Hans Storre das Legat dazu bestimmt haben soll, dass das von den 200 Mfl. "aufkommende interesse zur Aussteuerung armer in der Familie dienenden Mägde verwendet werden sollte", sowie auf den Inhalt einer über das fragliche Kapital unterm 10. Febr. 1744 ausgestellten Verschreibung des Heinrich Anton Storre, wonach die Zinsen des damals in 111 Thlr. 4 gr. in 2/3 Stücken konvertierten Kapitals mit 5 Thlr. 20 gr. "unter arme Mädgens, die aus der Familie Diensten sich verheyratheten, zu vertheilen" seien, — die Landdrostei zu Hildesheim unterm 19. Jan. 1857 ein Regulativ erlassen, demzufolge von den Zinsen des (jetzt etwa 3000 M. betragenden) Kapitalvermögens jährlich am Schlusse des Jahres je 20 Thlr. als Brauttafel, oder Hochzeitsgeschenk an eine (jetzt zwei) arme und ehrbare Dienstmagd verliehen werden sollen, "welche bei den Verwandten des Stifters Riedemeisters Hans Storren und seiner Ehefrau Hillen Tappen treu gedient hat, und welche auf Erfordern ihr Wohl verhalten durch genügende Zeugnisse nachzuweisen im Stande ist." Die Verwaltung der Stiftung und die bestimmungsmäßige Verwendung der Aufkünfte, namentlich auch die Auswahl der zu beschenkenden Dienstmägde soll auf Antrag einem Nachkommen aus den Familien des Stifters und seiner Ehefrau Übertragen werden, der Magistrat zu Hildesheim aber die Aufsicht über die Stiftung und deren gehörige Verwaltung führen.