Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/2/070

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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte
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Congregation 1490. Der alte Propst Reborg mußte abdanken; nach den Regeln der gedachten Congregation sollten keine Pröpste sein. Andreas Laer von Deventer ward zum Prior eingesetzt, der nun Vorstand war, während sonst der Prior der nächste nach dem Propsten gewesen war; statt dessen ward nun ein Subprior angestellt. Andreas Laer kam aus dem Kloster Molenbek, und hat bis 1502 gelebt. Sein Nachfolger Albert Preen hat aber schon 1502 wieder den Propstentitel geführt; also scheint die sogenannte Reformation wohl nicht von langem Bestande gewesen zu sein. Bei Gelegenheit dieser Reformation ist ersichtlich, daß damals 1490 auch der Convent aus 15 Chorherren bestand, von welchen aber nur 12 im Kloster waren, einer als Pfarrer in Kiel (wo es 1479 wieder wegen dieses Verhältnisses Streit gegeben hatte), einer in Neumünster, einer in Flintbek. Aus den letzten Zeiten vor der Kirchen-Reformation erfahren wir nichts Besonderes über das Bordesholmer Kloster, als daß die Besitzungen demselben 1502 bestätigt wurden unter namentlicher Aufführung aller einzelnen Bestandtheile des Klostergebiets. Den ersten Einfluß der Reformation vermerkte man von Kiel her, und schon 1528 wurde das Patronat der dortigen Kirche dem Magistrat zuerst bis weiter, dann 1534 für beständig überlassen, und das Stift zog sich somit von dort zurück, mußte auch überhaupt manches von seinen Besitzthümern veräußern, hielt sich aber dennoch lange bis 1566.

Als eine Tochteranstalt des Neumünsterschen Stifts ist das Chorherrenstift zu Segeberg anzusehen. So reichhaltiges Material uns über das Neumünstersche, nachher Bordesholmer Stift vorliegt, so dürftig ist es dahingegen für das zu Segeberg[1]. Der Entstehung dieses Stifts, das übrigens nie so ansehnlich als das Neumünstersche gewesen zu sein scheint, ist bereits im geschichtlichen Zusammenhange erwähnt, wie Vicelin den Kaiser Lothar 1134 zur Anlegung einer Burg auf dem Aelberge veranlaßt und am Fuße des


  1. Zusammengestellt sind die Nachrichten über das Kloster, oder vielmehr das Stift regulirter Chorherren zu Segeberg, von Kuß, Staatsb. Mag. VIII, 293—310. Als das Stift noch von einem Propsten regiert wurde, war die Titulatur: Dei gratia Praepositus, Prior totusque Conventus Canonicorum regularium monasterii in Segeberg ordinis S. Augustini (Westphalen. II, 257).