Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/1/182
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auch Norwegen und Schweden wurden demselben unterworfen, obgleich diese Verbindung nicht lange dauerte, indem Norwegen 1154 ein Erzbisthum zu Drontheim, und Schweden bald nachher 1163 eins zu Upsala bekam. Mit Rücksicht darauf, daß noch alle drei Reiche dem neuen Erzbischofe untergeben sein sollten, ward wohl Lund in Schonen zum erzbischöflichen Sitze ausersehen von dem Cardinal Albericus, den der Papst desfalls als Legaten hierher sandte. Die geistliche Aufsicht des Hamburgischen oder vielmehr Bremischen Stuhls über den Norden hörte damit auf, und wenn gleich noch in späterer Zeit man sich von Bremen aus päpstliche Bestätigungsbriefe über die Nordischen Kirchen zu verschaffen wußte, so war dies ohne Bedeutung .[1] Erster Erzbischof in Lund wurde der dortige Bischof Ascerus, der auch 1106 die erste Bischofsweihe an Jonas Ogmundi, der für Holar auf Island bestimmt war, vollzogen hat. Der Vortheil aber, den die Könige davon gehofft hatten, wenn ein Erzbischof im Lande wäre, zeigte sich in der Folge nicht. Der inländische Kirchenfürst trat nicht selten in gleicher Weise auf wie vormals der ausländische.
Dem neuen Nordischen Erzbisthume ward denn auch das Schleswiger Bisthum untergeben. Die Eider war von nun an Gränze der Kirchenprovinzen von Lund und von Bremen. Es hat dies in manchen Beziehungen Einfluß auf die Gestaltung des Kirchenwesens gehabt und Verschiedenheiten in kirchlichen Einrichtungen Schleswigs und Holsteins bewirkt, auf die wir später zurückkommen werden.
Von den kirchlichen, Verhältnissen in Süd-Jütland vernehmen wir aber um diese Zeiten (1076—1106) weniges. Nicht einmal läßt sich die Reihenfolge der Bischöfe, die hier in Betracht kommen, nämlich derer von Schleswig, Ripen und Odensee mit Sicherheit
- ↑ Noch 1133 schreibt der Papst an den König Nicolaus, daß Lund und die übrigen Dänischen Bisthümer der Hamburger Metropolitan-Kirche unterworfen sein sollten, Pontopp. Annal. I. 353, gleichfalls an Adzer zu Lund, (das. 354. 355) und bestätigt dem Hamburg. Erzstifte (das. S. 355—399) alle Bisthümer der Nordischen Lande, Episcopatus Daciae, Sueciae, Norvegiae, Farriae, Gronlandiae, Halsinglandiae, Islandiae, Scridivindiae et Slavorum. Farria bezeichnet hier ohne Zweifel die Faröer. Scridivindia ist das Land der Schrittfinnen. Alle diese Urkunden blieben aber ohne Wirkung.