Putzgers Historischer Schul-Atlas 1918/XV

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
GenWiki - Digitale Bibliothek
Putzgers Historischer Schul-Atlas 1918
Inhalt
<<<Vorherige Seite
[XIV]
Nächste Seite>>>
[XVI]
Datei:Putzgers Historischer Schul-Atlas 1918.djvu
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien
Texterfassung: unkorrigiert
Dieser Text wurde noch nicht korrekturgelesen und kann somit Fehler enthalten.



S. 28.       Die zum Deutschen Bunde gehörenden Kabde haben Flächenfarbe; mit der Zahl 1815 ist das im zweiten Pariser Frieden abgetretene Gebiet gekennzeichnet.
S. 29.       Die Völkerkarte Süd- und Miteleuropas wird für die europäische Geschichte der 19. Jahrhunderts erwünscht sein.
S. 28b, 29a, 29b, 30a, 30.       Für die Entstehung des Deutschen Reiches sind vorwiegend die kriegerischen Vorgänge dargestellt, daneben aber auch der Zollverein und das Recht. Betreffs der Kriegsschauplätze gilt das zu 27b, 28a Gesagte.
S. 31, 32.       Die Entwicklung des Preußischen Staates ist auf zwei Blättern dargestellt; zwei Nebenkartem sollen einen leichteren Überblick der früheren territorialen Zerissenheit geben.
S. 33-35.       Die drei sich ergänzenden Landeskarten von Bayern, Baden und Württemberg sind nach gleichen Gesichtsunkten hergestellt. Als Ausgangspunkt nsch rückwärts und vorwärts ist überall der territorials Stand des heutigen Staatsgebiets genommen, wie er vor der französischen Revolution war, wobei für Bayern und Baden ein auch in der Landesgeschichte wichtiger Zeitpunkt gewählt werden konnte; die Darstellung des Wachstums ist überall miteinander entsprechenden FArben gegeben. Bei Zeichnung der alten Territorien sinddie Markungsgrenzen und alten Ortsverzeichnisse berücksichtigt, doch mußte selbstverständlich mehr generalisiert, auch mußten mehr kleinere Gebiete weggelassen werden, als das auf den entsprechenden Wandkarten (s. innere Seite des Umschlags) geschehen ist.
S. 33, 34.       Die zu Bayern gehörenden Lande sind gezeichnet nach dem Stande von 1777, d. h. vor der Vereinigung von Bayern und Kurpfalz. In den damals bayerischen Gebieten sind die wichtigsten der alten Grafschaften eingetragen unter Beifügung des Jahres, in dem sie an die Wittelsbacher fielen, bei den Erwerbungen seit 1485 sind auch die Grenzen angegeben; besonders gekennzeichnet sind die Stammlande der Wittelsbacher, doch ließen sich die in der Pfalz nicht eintragen; ihre Ausdehnung erhellt aus der Karte, die den Höhepunkt der wittelsbachischen Macht unter Kaiser Ludwig darstellt. Dies geht aus von der Teilung von Pavia, gibt die Erwerbungen des Kaisers, wobei der farbig Strich unter Friesland andeuten soll, daß die Grafen von Holland Herrachaftsansprüche in Friesland hatten, dieaber von den Friesen bestritten wurden, und verzeichnet dier Teilung unter
den Söhnen des Kaisers. Die doppelten Verlustzahlen unter Holland usw. beziehen sich darauf, daß 1425 die Linie Straubing erlosch, daß aber in Holland noch bis 1433 ein bayerische Prinzessin regierte; die Zahlen im böhmischen Teil der Oberpfalz wollen sagen, daß dies Gebiet zwischen 1373 und 1401 wieder wittelsbachisch wurde.
       Bei Baden ist vom Jahre 1771, d. i. von dem Zeitpunkt vor der Vereinigung der Linien Baden und Durlach ausgegangen. Rodemachern (südlich von Luxemburg) ist weggelassen, es gehörte zu Baden-Baden, aber unter österreichischer Oberhoheit. An dieser Stelle der Karte ist Doppelherrschaft durch strichweise Färbung angedeutet. Die vordere und hintere Grafschaft Sponheim war seit 1437 im gemeinschaftlichen Besitze von BAden und Pfalz; die vordere wurde 1707, die hintere 1776 geteilt; nach den Bestimmungen dieser späteren Teilungen ist die Grafschaft schn bei Bayern seit 1507 und bei Baden 1771 eingezeichnet. S. 34.
       Für Württemnberg ist vom Jahre 1789 ausgegangen; kenntlich gemacht ist die alte Grafschaft, unterschieden sind auch die Erwerbungen der Grafen (bis 1495) und die der Herzöge. S. 35.
       Beo der ersten Hauptkarte der Wettinischen Lande (bis 1485) sind in den wichtigsten Gebieten die Erwerbungszahlen eingeschriegen, von den Vasallen nur die wichtigsten besonders berücksichtig, die verwickelten lehnsrechtlichen Verhältnisse zu Böhmen aber unberücksichtigt gebleiben; der Vorgeschichte dienen zwei kleine Nebenkarten. Die Gauerbschaft Treffurt und Vogtei Dorla gehörten seit 1337 Thüringen (Kursachsen), Mainz und Hessen gemeinsam. - Da für die Wittenberger Kapitulation von 1547 und dem Naumburger Vertrag von 1554 auf S. 21 eine Übersicht geboten ist (daß dabei Altenburg-Eisenberg zu den 1547 albertinisch gewordenen Gebieten gehören, ergibt eine VErgleichung der Karten), setzt die zweite Hauptkarte mit dem Jahre 1554 ein. Bei den Erwerbungen sind die 1567 in den Pfandbesitz und 1660 in den vollen Besitz der Albertiner übergegangenen sogenannten assekurierten Ämter angegeben, ferner die Säkularisation der Stiftslande, die Regelung der Rechtslage der Häuser Schönburg und Stolberg (man beachte hier die Anwendung der punktierten Grenze und die Unterstreichung von Heringen und Kelbra, letztere gewählt wegen der Schwarzburgischen MItherrschaft), sowie der schließliche Heimfall von Mansfeld. Von den ernestinischen Besitzungen gehörte Oldisleben als Seniorat ommer dem ältesten S. 36.