Protokollbuch Mühlenburg (1605-1619)/100
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Henrichen Potthoffe zu Aschen ist ufferlecht, das ehr seinem Schwiegervatter die versprochenen Leibzucht wollich folgen lassen soll, ohne einige Clage, bei Poen 1 Tünnen Bottern
Anno 1611 den 23 Augusti ist der olde Johan Potthoff zu Aschen alhie zur Mullenburge gewesen, und geclagt, das ihme sein Schwiegersohne Henrich Potthoff, in der vermachten Leibzucht, sonderlich am Heuwe Einsparunge thue, und dasselbe nit vollich, wie es ihme versprochen, folgen lassen wolle. Dahero gepetten, der Guetherr Wilhelm Ledebaur, ein einsehens thuen, und gemeltem seinem Sohne undersagen muchte, das ihme daßjennige, was ihme zur Leibzucht gepuere, unbesseret verschaffet werden muge.
Hiruff ist anno 1611 den 24 Augusti, Henrich Potthoff itziger Besitzer, anhero bescheiden, und was über ihne geclaget, umbstendtlich vorgehalten, dabei ernstlich eingebunden, das ehr sich kegen seinen Schwiegervatter, mit Darstellung der vermachten und vom Guethern bewilligten Leibzucht, und sunsten verhalten solle, das daruber dem Guetherrn keine Clage komen muge, im Fall aber, wieder Zuversicht einige Clage geschehen wirt, soll mehrgeruerter Henrich Potthoff, dem Guetherrn Wilhelm Ledeburn, mit einer Tünnen Bottern, zur Straffe verfallen sein.