Protokollbuch Mühlenburg (1605-1619)/099
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Verglichunge zwischen Henrichen Nehrman zu Spenge und deren Hausfrouwen Bruder und Schwestern ihres Brutschatzes halber
Zuwissen, das in anno 1611, in Beiwesende der würdigen und achtparn, Herrn Jacobi Vornholtz, Pastorn in Spenge, und Meister Micheln Schleiffs, Wundtarsten daselbst, zwischen der Nehrmanschen zu Spenge, Kindern, und itzigem Besitzer Henrichen Nehrman ihres kindtlichen Andeels halber, eine richtige Verglichunge folgender Gestalt getroffen worden.
Erstlich hatt Henrich Nehrman angelobt, das ehr seiner Hausfrouwen Mutter die Nehrmanschen Zeit ihres Lebendes, mit notturfftigem Essen und Drincken, |: derogestalt, das es fur Gott und jedermennichlichen zuverantworten :| will versorgen.
Daneben dem Sohne Idelhenrichen in alles, zu gentzlicher Abfindunge zugesagt, weile ehr domalß rechter Anerbe gewesen, siebentzige Reichsthaler, und dieselben ihme furderlichst zu contentieren, neben einem Freybrieffe, vom Guethern zustellen. Und soll dan weiters nit, an Nehrmans Stede alß ein Gast, so freundtlicher Weise kompt, zusprechen haben.
Item ichlicher Dochter, alß Dorothern Enneken und Gerken versprochen 30 Thaler und 1 Rint, und wen sie zu den Ehern bestattet werden, das höltzen Zeug uff des Brutwagen, eß sollen auch keiner Dochter Gelt gegeben werden, ehe und bevor sie zu ehelicher Bestatnuß komen. Sie sollen aber biß dahin eine Kamern im Hause fur sich zugeprauchen und zuverschliessen ermechtigt sein.