Nachrichten über Adelige Familien und Güter - 1/065

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Nachrichten über Adelige Familien und Güter
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1520 erfolgtem Tode Besitz. Von ihm ging Velbrüggen auf seinen Sohn Steffen Quad über. Da dieser keine Leibeserben hatte, so vermachte er die leibzüchtige Nutzbarkeit und Gerechtigkeit des Hauses Velbrüggen seiner Gattin Margaretha von Eltz zu Dreyborn, das Eigentumsrecht aber seinem Vetter Bertram Quad zu Eller, den er zugleich verpflichtete, alle Schulden so er vor und in seinem Ehestande gemacht, an sich zu nehmen. Nach Absterben der Nutzniesserin, im J. 1580 trat Bertram Quad in den Besitz seiner Erbschaft, die ihn vielleicht mehrere hundert Rthlr theurer kam, als wenn er sie durch Kauf an sich gebracht hätte. Denn erstlich musste er die Schulden seines Vetters mit 3000 Rthlr bezahlen, und dann bietet das Jahr 1584 eine Quittung dar, welche schliessen lässt, dass das Testament des Steffen Quad gleich nach Tod seiner Gattin angegriffen worden. In dieser Quittung bekennen nämlich Christina Schmits und ihre Söhne Albert, Bertram und Arnold Quad[1], dass „da der edle Bertram Quad zu Eller in Kraft des 1581 den 26. Septembris durch Chur-Cölnische Herren Räthe zu Linn erfolgten Urtheils, wegen des Hauses Velbrüggen und der zwei Höfe, der Burghoff und Norfferhoff genannt, uns 14000 Rthlr in drei Terminen bezahlen soll“ - dass sie von genannter Summe den letzten Termin, wie auch 2000 Rthlr für Kalk und Stein, und überdies noch 825 Cölnische Thaler für die Halbscheid der Benden bei Wevelinghoven erhalten haben. - Bertram Quad ist im J. 1599 unverehelicht gestorben. Seine Erbgenahmen - eine ganze Legion, wovon die Ehegatten Wilhelm Quad zu Beeck und Catharina von Hatzfeld die ersten, und die Geschwister Johan, Niclas, Agnes und Margaretha von Harff die letzten sind - haben dann im J. 1602 Velbrüggen mit allem Zubehör ihrem Miterben Robert von Harff zu Geilenkirchen für 16000 Rthlr verkauft.- Im J. 1642 stand Werner von Harff mit dem Obristen Wilhelm von Velbrück wegen des Rittersitzes Velbrüggen in Unterhandlung. Ob nun dem Obristen der Kaufschilling ad 18000 Rthlr zu hoch war, oder wie sich die Sache verhalten mag: der Kauf ist nicht zu Stande gekommen. - Späterhin hat Werner von Harff seine Güter als ein Fideicommiss dem Hause Dreyborn vermacht. Beitr. II. p. 44.


  1. Johan Quad Amtmann zu Erprath hatte mit seiner zweiten Gattin Christina Schmits aus Linn neben den obigen drei Söhnen noch folgende drei Tochter: Loffgen Quad, Ursula Quad verh. mit Vincenz von Vilstorp, und Anna Quad verh. mit Oswald Fampus.