Lehrbuch der gesammten wissenschaftlichen Genealogie/178

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Lehrbuch der gesammten wissenschaftlichen Genealogie
Inhalt
Vorwort | Einleitung
Erster Theil: Kap. 1234
Zweiter Theil: Kap. 1234
Dritter Theil: Kap. 123456
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u. s. w. Auch bei den niederen Ständen festigen sich mehr und mehr die persönlichen Heimatsbezeichnungen zu erblichen Familiennamen. Hier ist zu beachten, daß es Familien gleichen Namens giebt, die keine Verwandtschaft mit einander haben, da oft mehrere Dienstmannen an einem Orte saßen, und daß aus demselben Grunde oft Herren und Diener den gleichen Namen führen. Doch begnügen sich in den Urkunden noch im 11. Jh. sehr viele mit Titel und Taufnamen, auch Grafen und Edle. Erst seit der Mitte des 12. Jh. sind Familiennamen bei diesen die Regel, wobei aber jüngere Linien mit neuen Wohnsitzen noch oft neue Namen erwerben. Beim niederen Adel werden zuweilen noch im 13. Jh. die Familiennamen ausgelassen.

      Noch langsamer verschafft sich eine andere Gattung von Familiennamen Eingang: Seit dem Anfang des 11. Jh. vermehren sich in Frankreich die Beispiele von charakterisierenden Beinamen (die aber nicht mit den oben erwähnten doppelten Eigennamen zu verwechseln sind), z. B. Thedbaldus Rufus, Joscelinus Parvus, Guido Rubeus, Odo cum barba,, auch nach besonderen Ereignissen oder Redewendungen, z. B. Hugo Manduca Britonem, Pendens lupum, Jerusalem oder nach dem Amte: advocatus u. s. w.[1] Diese Beinamen pflegte man zwischen den Zeilen über die Eigennamen zu schreiben (daher surnoms), ein Brauch, der später auch in den Rheinlanden Eingang fand.[2] Seit dem Ende des 11. Jh. werden diese Beinamen zu erblichen Familiennamen. In Deutschland finden wir sie vereinzelt seit dem Anfang des 12. Jh., häufiger seit der Mitte des 13.: 1133 Heinricus Fuhszagil in bayrischer Urk.[3]; 1141 Herimannus niger. Herimannus


  1. Giry S. 363 ff.
  2. Mabillon II, 2, 5. Giry S. 366. Laccomblet I, Nr. 366 v. J 1149. Nr. 464 v. J. 1178.
  3. Mon. Boica XXXII, 2 unter F. Bei den Annalisten und Gcschichtschreibern, besonders bei Thietmar von Merseburg und Annalista Saxo finden sich zahlreichere Beispiele, doch ist zu bemerken, daß die Beinamen (man vergl. besonders Nekrologien) insbesondere nur bei den Ständen vorkommen, wo ein Mangel einer Besitzbezeichnung vorhanden ist, also bei Geistlichen und Kriegern; daher Simon Graecus, Leo fortis; bei Thietmar findet man Walter Pulverel clericus, Crispinus Lippus miles, Heinricus superbus, miles.