Landschaft (Verwaltung)
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Landschaft ist ein mehrfach besetzter Begriff. Zu weiteren Bedeutungen siehe unter Landschaft. |
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Der Begriff
Landschaft (Verwaltung) ist das Gebiet einer Verwaltung mit Landschaftsrecht.
Einzelne Definitionen
- Die Landschaften Süderdithmarschen, Norderdithmarschen, Eiderstedt und Fehmarn gehörten zu den Gebieten mit dänischem Landschaftsrecht im Sinner einer Selbstverwaltung in Schleswig-Holstein aus denen später Landkreise gebildet wurden.[1]
GOV-Objekttyp
80 - Landschaft (Verwaltung) - {deu=Landschaft}
siehe: http://gov.genealogy.net/type/list
Quicktext
Im GOV-Quicktext schreibt man für das Objekt
ist (auf deu) Landschaft (Verwaltung),
Eigenschaften
Hierarchie - untergeordnete Objekte/Objekttypen
Am untergeordneten Objekt/Objekttyp steht im GOV-Quicktext:
gehört zu <GOV-Kennung>, ist (auf deu) Landschaft (Verwaltung),
Hierarchie - übergeordnete Objekte/Objekttypen
Am übergeordneten Objekt/Objekttyp steht im GOV-Quicktext:
gehört zu <GOV-Kennung>, ist (auf deu) <GOV-Objekttyp>,
Besonderheiten
Beschreibung der Besonderheiten ...
TEXT: Besonderheiten :TEXT
Ähnliche Objekttypen
Anmerkungen und Quellenangaben
- ↑ * Artikel Dithmarschen. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie.
- Artikel Kreis Eiderstedt. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie.