Hessische Familienkunde/Band 01/Heft 01/0015-0016
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Hessische Familienkunde/Band 01/Heft 01 | |
Eine Veröffentlichung der Arbeitsgemeinschaft der familienkundlichen Gesellschaften in Hessen. | |
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75. | Wilhelm Engell, Leineweber | 12 | 12 | 4 |
76. | Conrad Dippell, Tagelöhner | 30 | 14 | 2 |
77. | David Möller, Leineweber u. Tagelöhner[1] | 29 | 18 | 3 |
78. | Joh. Hermann Trinkaus, Leineweber | 34 | 10 | 6 |
79. | Joh. Henrich Möller, Leineweber u. Tagelöhner | 28 | 16 | 3 |
80. | Joh. Georg Umbach sen., Leineweber | 53 | 25 | 3 |
81. | Jost Rudolph, Tagelöhner | 18 | 22 | 7 |
82. | Thiele Uloths Erben | 50 | 20 | 6 |
83. | Johannes Möller im Gaden, Tagelöhner | 25 | 22 | 9 |
84. | Hans Henrich Möller, Porteur u. Leineweber | 55 | 25 | 11 |
85. | Hans George Wilke, Porteur | 30 | 13 | 6 |
86. | Joh. George Umbach jun., Porteur[1] | 41 | 15 | 7 |
87. | Gottfried Franke, Bergmann | 8 | 18 | 1 |
88. | Martin Schmoll, Schweinehirt | 22 | 9 | 1 |
89. | Hans Valentin Dippel, Schneider u. Musicant | 116 | 21 | 10 |
90. | Elisabeth Schmidtin, Tagelöhnerin | 14 | 9 | 1 |
91. | Andreas Burghard, Wirt [2] | 45 | 1 | 2 |
92. | Hans George Viehmann, Tagelöhner | 22 | 9 | 1 |
93. | Jost Henrich Möllers Rel., Tagelöhner | 14 | 9 | 1 |
94. | Henrich Ullrich, Leineweber | 14 | 9 | 1 |
95. | Caspar Möller, Tagelöhner | 14 | 9 | 1 |
96. | Conrad Rund, Schneider | 18 | 17 | 6 |
97. | Johannes Lauterbach, Schneider | 45 | 21 | 11 |
98. | Otto Helmuth, Leineweber | 12 | — | — |
- Beisitzer:
1. | Conrad Ziegeler, Ackermann [3] | 11 | 16 | 7 |
2. | Johannes Lauterbachs Rel., Altmutter | 57 | 5 | 1 |
3. | Thiele Möllers Erben | 44 | 7 | 5 |
4. | Hans Nicolaus Möllers Rel., Altmutter | 25 | 26 | 5 |
5. | Eulalia Möllerin, Altmutter | — | — | — |
4. | Nicolaus Dippels Rel. | 24 | 13 | 6 |
5. | Johann George Möller, Tagelöhner | — | — | — |
6. | Johannes Kersten, Invalide | — | — | — |
7. | David Loths Rel., Spinnerin | — | — | — |
10. | Gertrud Dippeln Erben | 7 | 3 | 6 |
11. | Conrad Schweitzer, Schäfer | — | — | — |
12. | Valentin Biete, Schäfer u. Tagelöhner | — | — | — |
13. | Adam Leopold, Leineweber u. Tagelöhner | — | — | — |
14. | Jacob Dippel, Zimmermann | — | — | — |
15. | Tobias Meybert, Invalide | — | — | — |
16. | Jost Größels Rel., alt u. arm | — | — | — |
17. | Hans Henrich Noll, Altvatter | — | — | — |
18. | Johannes Wilke jun., dient als Knecht beim Vatter | 8 | 18 | 0 |
19. | Johannes Dippell, Musicant | — | — | — |
Als Forenses (Grundbesitzer von auswärts) werden aufgezählt von:
Weißenstein | 1, |
Winterkasten | 2, |
Niederzwehren | 5, |
Oberzwehren | 1, |
Welheiden | 12, |
Kassel | 9. |
II. Anzahl derer Häußer und darinnen befindlichen Menschen:
Bestehet diese Dorfschaft dermahlen excl. des im § 9 gemeldeten Schulhaußes in 88 contribuablen Häußern oder Feuerstätten und wohnen darinnen so würcklich in
111 | Männer |
138 | Weiber |
114 | Söhne |
126 | Töchter |
4 | Knechte |
6 | Mägde |
- und folglich in Summa 499 Menschen
Unter sothaner Anzahl Menschen nun befinden sich an Handtierungstreibenden Personen
3 | Müllerr [4] |
2 | Brandtweinbrenner [5] |
2 | Wirthe [2] |
2 | Zimmerleuthe |
2 | Steinhauerr |
5 | Schneider[1] |
27 | Leineweberr so Sommerszeit tagelöhnern und des Winters weben |
27 | Tagelöhner und |
2 | Tagelöhnerinnen, |
die übrigen nähren sich lediglich vom Ackerbau u. geschirre Wagen sind dermahlen 15, davon
14 | 4 | <math>\left. \begin{align} \\ \\ \end{align} \right\}</math> spänniger sind und |
1 | 3 | |
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haben besagte Ackerleuthe neben ihrem Feldbau schlechten Verdienst, und bestehet derselbe darinnen, daß wenn ein Handtierungstreibender etwa ein Fuder Holtz fahren oder einen Acker Land ausstellen läßet, daß sie doch zuweilen des Monaths eine contribution damit verdienen, die Handtierungstreibende und Tagelöhner betreffend, so müssen erstere lediglich in diesem Dorfe, und letztere in der Stadt Caßell ihr Nahrung suchen. So dann befinden sich dahier
- 1. in Herrschaftlichen Diensten
- 1 Grebe, welcher zugleich Zöllner ist,[6]
- 2. in Gemeindediensten
Pfarrer-Chronik von Sielen
Von Hermann Fürer, Eberschütz
Die ersten evangelischen Pfarrer von Sielen nach 1527 sind bisher unbekannt. Dagegen konnten sie von 1556 an vermutlich lückenlos festgestellt werden.
1. Henricus Wienand. Er wird 1546 als Pfarrer von Sielen genannt. Im Visitationsprotokoll von 1556 heißt es, daß er 12 Jahre vorher vom Superintendenten Cymäus ordiniert sei. Vielleicht ist er also schon von 1544 ab Pfarrer in Sielen gewesen. 1568—1573 wird er in den Visitiergeldrechnungen als gewesener Pfarrer von Sielen bezeichnet. 1575 ist er tot. Sein Nachfolger Stephan Mantel erhält in diesem Jahr Visitiergelder, damit er sich „mit Ehren Heinrich Wienands sel. Kinder abfinde“.
2. Stephan Mantel (Mantelius). Er stammte aus Borgentreich im Kreise Warburg. 1559 wurde er in Marburg Student. 1565—67 war er Schulmeister in Grebenstein. Seit 1567 ist er Pfarrer in Sielen. 1581—83 war er Pfarrer in seiner Heimat
- ↑ 1,0 1,1 1,2 Der § 34 der „Spezialen Beschreibung“ zählt eine Fülle von gemessenen und ungemessenen Fahr-, Acker-, Hand- und Gehediensten auf, zu deren Leistung die Dorfbewohner verpflichtet sind. Ich greife aus den ungemessenen Handdiensten, die die ganze Gemeinde leisten muß, heraus; „Wann auf dem hiesigen Forst ein Hauptjagen gehalten wird, die Jagdtücher zur Waldau aufhängen. N.B. diejenigen aber, welcher ihrer profeßion Schneider sind, thun gar keine Jagddienste, sondern müßen, wann etwas an den Jagdtüchern schadhaftig, daßelbe reparieren“. Unter den gemessenen Handdiensten haften einige lediglich an zwei Häusern: „davon eins David Müller, das 2te Johann Georg Umbach jun. besitzen, und müßten von Petri bis Martinitag alle Woche ein jeder 1 Tag Gartendienst auf dem Weißensteine verrichten, sodann ersterer David Möller Heu und Grummet zu streuen tägl. auf jede Made 1 Person. Letzterer aber Johann Georg Umbach jun. auf jede Made tägl. 2 Personen. Bekommen dagegen auf jede Person allemal 1/2 Leibchen Brod und 1/2 Maaß Bier“. — Im übrigen heißt es in § 38: „Sind die hiesigen Inwohner keiner Leibeigenschaft unterworfen, und wird auch bey Absterben das patris familias das beste Haupt nicht gelöset“.
- ↑ 2,0 2,1 Andreas Burghard und Johannes Meister haben als Wirte eine dreijährige Konzession auf Bier- und Brantweinschank vom 1. Januar 1746, aber Braugerechtigkeit besitzen sie nicht; „sondern die beiden hiesigen wie auch alle unter einer Meilwegs von der Stadt Caßel wohnende Dorfs- und andere Wirthe, müßen ihr zur comsumtion nöthiges Bier aus oberwehnter Stadt hohlen“.
- ↑ Die Witwe des Berginspektors Vorwerck besaß einen Pferch von 83 Schafen, deren Hut wahrscheinlich Conrad Ziegeler anvertraut war, dem der vierte Teil davon zu eigen gehörte.
- ↑ Von dem durch das Dorf fließenden Druselbach werden drei Mühlen betrieben: „die erste, welche die oberste genannt wird, liegt am Ende des Dorfs nach dem Weißenstein hin, und gehöret dermahlen des Berginspektoris auf dem Steinkohlenwerk hinterm Winterkasten, nahmens Nicolaus Philip Vorwercks Ehefrauen von deren ersteren Manne, dem gewesenen Bürgermeister und Contributions-Receptore Johann Henrich Loth zu Schmalkalden, welcher aus diesem Dorfe bürtig, dieselbe herrührig. Es hat dieselbe einen oberschlächtigen Mahl- aber kein Schlaggang und kann kaum alle 24 Stunden, was würcklich gemahlen wird – weilen es zuweilen so wohl am Getrayde als auch am Waßer mangelt – mehr nicht als 1 Viertel gerechnet werden, schelet bisweilen Geerste, aber keinen Hirsen und macht dann und wann ein Schwein fett, und könnte die Mühle gegen 2 Hufen hiesigen Landes comparirt werden, gibt jährl. an allergnädigste Herrschaft in die Rentherey Caßel 1 Rthlr. Grundzins und muß 1 Herrschaftl. Jagdhund füttern, oder davor 1 Rthlr. zahlen.“ – Für die beiden anderen Mühlen findet sich die gleiche Beschreibung mit dem Unterschiede, daß die Mittelmühle dem Johannes Günther und die Untermühle dem Nicolaus Meybert erb- und eigentümlich gehören.
- ↑ Caspar Dippel und der Vorsteher Gebhard Burghard besitzen eine auf 3 Jahre und 1 Monat befristete Brenn- und Schankkonzession vom 1. Juni 1745: „jedoch wird der mehreste Brandtwein, so von denen hiesigen Wirthen verstellet wird, von Niederzwehren und anderen Orthen gehohlet“.
- ↑ Nicolaus Viehmann sen. war zugleich Zöllner und trat als solcher v. a. beim Viehhandel, der z. T. in den Händen der Juden lag, in Tätigkeit. Gemeinsam mit seinem Sohn, Johann Georg Rinder und Nicolaus Eubell besaß er einen Pferch von 117 Schafen.
- ↑ Der Schulmeister hieß Johann Henrich Vaupell und bewohnte das baufällige alte Schulhaus frei; „es verrichtet aber derselbe weiter nichts als außer nur daß er den Abends und Morgens die Bäthglocke läutet, und dann werden die Kinder, so noch unter 7 Jahren sind, im lesen, schreiben und catechismo von ihm informiret“.
- ↑ Conrad Möller ist augenscheinlich der in der Uebersicht angeführte Landgrenadier. Die übrigen Vertreter der bewaffneten Macht, je fünf Ausschösser und Nebenmänner, sind vermutlich ebenso wie der Köthergrebe, die Nachtwächter und Feldschützen unter den Tagelöhnern und kleineren Ackerbauern zu suchen. Die Personenliste des „Extraktes“ führt 39 Tagelöhner und 18 Ackerbauern auf, d. h. 12 bzw. 3 mehr als die Uebersicht der „Spezialen Beschreibung“. Bei dieser Annahme kommen also die beiden Zahlenreihen zu genauer Deckung. – Der Kataster vermerkt zu Nr. 74: „Ist Soldat unter S. Durchlaucht Maximilians Regiment“. Da die gleiche Hand die betreffenden Seiten mit „Conrad Möllers Rel.“ überschrieben, den Berufseintrag aber unverändert gelassen hat, ist anzunehmen, daß sich dieser auch auf den Sohn Johann Conrad beziehen ließ und daß der ältere Conrad aus dem holländischen Feldzug von 1747/48 nicht zurückgekehrt ist (vgl. hierzu „Nachr. Ges. Famkd. Kurhess., 2 1938, S. 88)