Hessische Familienkunde/Band 01/Heft 01/0015-0016

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
GenWiki - Digitale Bibliothek
Hessische Familienkunde/Band 01/Heft 01
Eine Veröffentlichung der Arbeitsgemeinschaft der familienkundlichen Gesellschaften in Hessen.
<<<Vorherige Seite
[0013-0014]
Nächste Seite>>>
[0017-0018]
Datei:HFK 01 Heft 01.djvu
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien
Texterfassung: fertig
Dieser Text wurde zweimal anhand der angegebenen Quelle korrekturgelesen.


75. Wilhelm Engell, Leineweber 12 12 4
76. Conrad Dippell, Tagelöhner 30 14 2
77. David Möller, Leineweber u. Tagelöhner[1] 29 18 3
78. Joh. Hermann Trinkaus, Leineweber 34 10 6
79. Joh. Henrich Möller, Leineweber u. Tagelöhner 28 16 3
80. Joh. Georg Umbach sen., Leineweber 53 25 3
81. Jost Rudolph, Tagelöhner 18 22 7
82. Thiele Uloths Erben 50 20 6
83. Johannes Möller im Gaden, Tagelöhner 25 22 9
84. Hans Henrich Möller, Porteur u. Leineweber 55 25 11
85. Hans George Wilke, Porteur 30 13 6
86. Joh. George Umbach jun., Porteur[1] 41 15 7
87. Gottfried Franke, Bergmann 8 18 1
88. Martin Schmoll, Schweinehirt 22 9 1
89. Hans Valentin Dippel, Schneider u. Musicant 116 21 10
90. Elisabeth Schmidtin, Tagelöhnerin 14 9 1
91. Andreas Burghard, Wirt [2] 45 1 2
92. Hans George Viehmann, Tagelöhner 22 9 1
93. Jost Henrich Möllers Rel., Tagelöhner 14 9 1
94. Henrich Ullrich, Leineweber 14 9 1
95. Caspar Möller, Tagelöhner 14 9 1
96. Conrad Rund, Schneider 18 17 6
97. Johannes Lauterbach, Schneider 45 21 11
98. Otto Helmuth, Leineweber 12
Beisitzer:
1. Conrad Ziegeler, Ackermann [3] 11 16 7
2. Johannes Lauterbachs Rel., Altmutter 57 5 1
3. Thiele Möllers Erben 44 7 5
4. Hans Nicolaus Möllers Rel., Altmutter 25 26 5
5. Eulalia Möllerin, Altmutter
4. Nicolaus Dippels Rel. 24 13 6
5. Johann George Möller, Tagelöhner
6. Johannes Kersten, Invalide
7. David Loths Rel., Spinnerin
10. Gertrud Dippeln Erben 7 3 6
11. Conrad Schweitzer, Schäfer
12. Valentin Biete, Schäfer u. Tagelöhner
13. Adam Leopold, Leineweber u. Tagelöhner
14. Jacob Dippel, Zimmermann
15. Tobias Meybert, Invalide
16. Jost Größels Rel., alt u. arm
17. Hans Henrich Noll, Altvatter
18. Johannes Wilke jun., dient als Knecht beim Vatter 8 18 0
19. Johannes Dippell, Musicant

      Als Forenses (Grundbesitzer von auswärts) werden aufgezählt von:

Weißenstein 1,
Winterkasten 2,
Niederzwehren 5,
Oberzwehren 1,
Welheiden 12,
Kassel 9.

II. Anzahl derer Häußer und darinnen befindlichen Menschen:

      Bestehet diese Dorfschaft dermahlen excl. des im § 9 gemeldeten Schulhaußes in 88 contribuablen Häußern oder Feuerstätten und wohnen darinnen so würcklich in

111 Männer
138 Weiber
114 Söhne
126 Töchter
4 Knechte
6 Mägde
und folglich in Summa 499 Menschen

      Unter sothaner Anzahl Menschen nun befinden sich an Handtierungstreibenden Personen

3 Müllerr [4]
2 Brandtweinbrenner [5]
2 Wirthe [2]
2 Zimmerleuthe
2 Steinhauerr
5 Schneider[1]
27 Leineweberr so Sommerszeit tagelöhnern und des Winters weben
27 Tagelöhner und
2 Tagelöhnerinnen,

die übrigen nähren sich lediglich vom Ackerbau u. geschirre Wagen sind dermahlen 15, davon

14 4 <math>\left. \begin{align} \\ \\ \end{align} \right\}</math> spänniger sind und
1 3
0 2

haben besagte Ackerleuthe neben ihrem Feldbau schlechten Verdienst, und bestehet derselbe darinnen, daß wenn ein Handtierungstreibender etwa ein Fuder Holtz fahren oder einen Acker Land ausstellen läßet, daß sie doch zuweilen des Monaths eine contribution damit verdienen, die Handtierungstreibende und Tagelöhner betreffend, so müssen erstere lediglich in diesem Dorfe, und letztere in der Stadt Caßell ihr Nahrung suchen. So dann befinden sich dahier

1. in Herrschaftlichen Diensten
1 Grebe, welcher zugleich Zöllner ist,[6]
2. in Gemeindediensten
1 Schulmeister[7]
2 Vorsteherr
1 Köthergrebe oder Dorfsknecht
2 Nachtwächter und
2 Feldschützen
so dann
1 Landgrenadier[8]
5 Ausschößer und
5 Nebenmänner

Pfarrer-Chronik von Sielen

Von Hermann Fürer, Eberschütz

      Die ersten evangelischen Pfarrer von Sielen nach 1527 sind bisher unbekannt. Dagegen konnten sie von 1556 an vermutlich lückenlos festgestellt werden.

      1. Henricus Wienand. Er wird 1546 als Pfarrer von Sielen genannt. Im Visitationsprotokoll von 1556 heißt es, daß er 12 Jahre vorher vom Superintendenten Cymäus ordiniert sei. Vielleicht ist er also schon von 1544 ab Pfarrer in Sielen gewesen. 1568—1573 wird er in den Visitiergeldrechnungen als gewesener Pfarrer von Sielen bezeichnet. 1575 ist er tot. Sein Nachfolger Stephan Mantel erhält in diesem Jahr Visitiergelder, damit er sich „mit Ehren Heinrich Wienands sel. Kinder abfinde“.

      2. Stephan Mantel (Mantelius). Er stammte aus Borgentreich im Kreise Warburg. 1559 wurde er in Marburg Student. 1565—67 war er Schulmeister in Grebenstein. Seit 1567 ist er Pfarrer in Sielen. 1581—83 war er Pfarrer in seiner Heimat


  1. 1,0 1,1 1,2 Der § 34 der „Spezialen Beschreibung“ zählt eine Fülle von gemessenen und ungemessenen Fahr-, Acker-, Hand- und Gehediensten auf, zu deren Leistung die Dorfbewohner verpflichtet sind. Ich greife aus den ungemessenen Handdiensten, die die ganze Gemeinde leisten muß, heraus; „Wann auf dem hiesigen Forst ein Hauptjagen gehalten wird, die Jagdtücher zur Waldau aufhängen. N.B. diejenigen aber, welcher ihrer profeßion Schneider sind, thun gar keine Jagddienste, sondern müßen, wann etwas an den Jagdtüchern schadhaftig, daßelbe reparieren“. Unter den gemessenen Handdiensten haften einige lediglich an zwei Häusern: „davon eins David Müller, das 2te Johann Georg Umbach jun. besitzen, und müßten von Petri bis Martinitag alle Woche ein jeder 1 Tag Gartendienst auf dem Weißensteine verrichten, sodann ersterer David Möller Heu und Grummet zu streuen tägl. auf jede Made 1 Person. Letzterer aber Johann Georg Umbach jun. auf jede Made tägl. 2 Personen. Bekommen dagegen auf jede Person allemal 1/2 Leibchen Brod und 1/2 Maaß Bier“. — Im übrigen heißt es in § 38: „Sind die hiesigen Inwohner keiner Leibeigenschaft unterworfen, und wird auch bey Absterben das patris familias das beste Haupt nicht gelöset“.
  2. 2,0 2,1 Andreas Burghard und Johannes Meister haben als Wirte eine dreijährige Konzession auf Bier- und Brantweinschank vom 1. Januar 1746, aber Braugerechtigkeit besitzen sie nicht; „sondern die beiden hiesigen wie auch alle unter einer Meilwegs von der Stadt Caßel wohnende Dorfs- und andere Wirthe, müßen ihr zur comsumtion nöthiges Bier aus oberwehnter Stadt hohlen“.
  3. Die Witwe des Berginspektors Vorwerck besaß einen Pferch von 83 Schafen, deren Hut wahrscheinlich Conrad Ziegeler anvertraut war, dem der vierte Teil davon zu eigen gehörte.
  4. Von dem durch das Dorf fließenden Druselbach werden drei Mühlen betrieben: „die erste, welche die oberste genannt wird, liegt am Ende des Dorfs nach dem Weißenstein hin, und gehöret dermahlen des Berginspektoris auf dem Steinkohlenwerk hinterm Winterkasten, nahmens Nicolaus Philip Vorwercks Ehefrauen von deren ersteren Manne, dem gewesenen Bürgermeister und Contributions-Receptore Johann Henrich Loth zu Schmalkalden, welcher aus diesem Dorfe bürtig, dieselbe herrührig. Es hat dieselbe einen oberschlächtigen Mahl- aber kein Schlaggang und kann kaum alle 24 Stunden, was würcklich gemahlen wird – weilen es zuweilen so wohl am Getrayde als auch am Waßer mangelt – mehr nicht als 1 Viertel gerechnet werden, schelet bisweilen Geerste, aber keinen Hirsen und macht dann und wann ein Schwein fett, und könnte die Mühle gegen 2 Hufen hiesigen Landes comparirt werden, gibt jährl. an allergnädigste Herrschaft in die Rentherey Caßel 1 Rthlr. Grundzins und muß 1 Herrschaftl. Jagdhund füttern, oder davor 1 Rthlr. zahlen.“ – Für die beiden anderen Mühlen findet sich die gleiche Beschreibung mit dem Unterschiede, daß die Mittelmühle dem Johannes Günther und die Untermühle dem Nicolaus Meybert erb- und eigentümlich gehören.
  5. Caspar Dippel und der Vorsteher Gebhard Burghard besitzen eine auf 3 Jahre und 1 Monat befristete Brenn- und Schankkonzession vom 1. Juni 1745: „jedoch wird der mehreste Brandtwein, so von denen hiesigen Wirthen verstellet wird, von Niederzwehren und anderen Orthen gehohlet“.
  6. Nicolaus Viehmann sen. war zugleich Zöllner und trat als solcher v. a. beim Viehhandel, der z. T. in den Händen der Juden lag, in Tätigkeit. Gemeinsam mit seinem Sohn, Johann Georg Rinder und Nicolaus Eubell besaß er einen Pferch von 117 Schafen.
  7. Der Schulmeister hieß Johann Henrich Vaupell und bewohnte das baufällige alte Schulhaus frei; „es verrichtet aber derselbe weiter nichts als außer nur daß er den Abends und Morgens die Bäthglocke läutet, und dann werden die Kinder, so noch unter 7 Jahren sind, im lesen, schreiben und catechismo von ihm informiret“.
  8. Conrad Möller ist augenscheinlich der in der Uebersicht angeführte Landgrenadier. Die übrigen Vertreter der bewaffneten Macht, je fünf Ausschösser und Nebenmänner, sind vermutlich ebenso wie der Köthergrebe, die Nachtwächter und Feldschützen unter den Tagelöhnern und kleineren Ackerbauern zu suchen. Die Personenliste des „Extraktes“ führt 39 Tagelöhner und 18 Ackerbauern auf, d. h. 12 bzw. 3 mehr als die Uebersicht der „Spezialen Beschreibung“. Bei dieser Annahme kommen also die beiden Zahlenreihen zu genauer Deckung. – Der Kataster vermerkt zu Nr. 74: „Ist Soldat unter S. Durchlaucht Maximilians Regiment“. Da die gleiche Hand die betreffenden Seiten mit „Conrad Möllers Rel.“ überschrieben, den Berufseintrag aber unverändert gelassen hat, ist anzunehmen, daß sich dieser auch auf den Sohn Johann Conrad beziehen ließ und daß der ältere Conrad aus dem holländischen Feldzug von 1747/48 nicht zurückgekehrt ist (vgl. hierzu „Nachr. Ges. Famkd. Kurhess., 2 1938, S. 88)