Hessische Familienkunde/Band 01/Heft 01/0013-0014

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Hessische Familienkunde/Band 01/Heft 01
Eine Veröffentlichung der Arbeitsgemeinschaft der familienkundlichen Gesellschaften in Hessen.
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Stück- und Steuerbücher der hessischen Ortschaften – zumal in ihren Vorbeschreibungen – einen wesentlichen Baustein für jede Ortsgeschichte bieten, die gründlich und anschaulich zugleich sein soll, dürfte weithin bekannt sein. Für die familienkundliche Erschließung dieses wertvollen Urkundenschatzes ist aber bisher wenig getan. Das ist umsomehr verwunderlich, als die Kataster doppelt vorhanden und daher leicht zugänglich sind und andererseits im Wechsel des Grundbesitzes sich das Auf und Ab des Familienschicksals besonders eindrücklich wiederspiegelt.

      Wir geben nachstehend die Liste der Einwohner und Beisitzer wieder, die dem „Summarischen Extrakt über die Dorfschaft Wahlershausen Cassel Amts Bauna“ mit dem Stichtag vom 20. Dezember 1747 entnommen ist. Der Abdruck möchte dazu anregen, entsprechende Verzeichnisse aus weiteren Ortskatastern folgen zu lassen. Der „Extrakt“ selbst gilt über das hier Angeführte hinaus auch die Zahl der im Hause wohnenden Kinder und des Gesindes an, verzeichnet die steuerbaren Stücke im einzelnen und die erfolgte Veranlagung. Wir beschränken uns auf die Wiedergabe des Berufes und der summarischen Steuereinschätzung, die zusammengenommen den sozialen Aufbau der Ortsbevölkerung deutlich erkennen lassen.

      Der an zweiter Stelle wiedergegebene § 19 der „Spezialen Beschreibung der Dorfschaft Wahlershausen im Kirchspiel Weißenstein“ faßt die Bewohner des Dorfes gruppenweise unter dem Gesichtspunkt des Berufes zusammen. Diese Übersicht läßt sich nur vermutungsweise mit der Personenliste des Extraktes in Einklang bringen. Hierüber wolle man die Anmerkung 9 vergleichen. Die Anmerkungen wollen beispielhaft darauf hindeuten, daß auch schon die „Speziale Beschreibung“, die den Kataster eröffnet und im Wahlershäuser Anfangsband 43 Folioseiten umfaßt, willkommene Ergänzungen zu der Personenliste bietet. Für genauere Einzelforschung muß auf die Katasterbände selbst verwiesen werden, deren Doppelstücke, soweit die Vorortgemeinden Kassels in Frage kommen, im Städtischen Archiv eingesehen werden können.

I. Liste der Einwohner und Beisitzer
Summa des ständigen Steur Capitals
Gemeindegüter 1 Schulhaus[1] Rthlr. alb. Hlr.
1. Johannes Viehmann, Ackermann 548 2 6
2. Nicolaus Viehmann, Ackermann u. Grebe[2] 375 24 2
3. Nicolaus Viehmann, Ackermann[3] 784 1
4. Nicol. u. Ekhard Henkeln, Ackermann[4] 865 19 2
5. Johnnes Wimmel jr., Ackermann[3] 502 11 4
6. Nicolaus Wimmel, Tagelöhner 185 4 8
7. Johann Georg Rinder, Ackermann[2] 497 10 1
8. Friedrich Fischer, Ackermann[4] 501 1 8
9. Johannes Engelhard, Ackermann 406 15 7
10. Diedrich Möller, Ackermann[4] 394 21 4
11. Nicolaus Eubell, Ackermann[2] 403 26 2
12. Nicolaus Kornrumph, Ackermann[3] 390 11 11
13. Johannes Uloth, Ackermann[4] 389 13 8
14. Henrich Haeußer, Ackermann[4] 509 9 4
15. Ludwig Eubell, Tagelöhner 178 3 5
16. Thiele Dippell, Ackermann 196 21 11
17. Johannes Haeußners Rel., Ackermann 230 9 1
18. Rudolph Wilke, Ackermann 233 15 4
19. Johannes Wimmels Rel., Ackermann 311 11 6
20. Capitain Zwernmanns Rel. wohnt zu Cassel 420 11 6
21. Berg Inspektor Vorwercks Rel. wohnt zu Rothenditmold[5] [6] 292 26 4
22. Christoph Kersten, Zimmermann 23 7 10
23. Martin Trinkaus Rel., Spinnerin 26 8 8
24. Johannes Günther, Müller[6] 125 19 8
25. Caspar Dippel, Brenner[7] 71 16 3
26. Hermann Rudolph, Tagelöhner 40 15 2
27. Johannes Müller jun., Leineweber u. Tagelöhner 53 20 4
28. Martin Lamprecht, Leineweber u. Tagelöhner 48 3 9
29. Georg Helmuth, Leineweber u. Mietporteur 43 6 2
30. Johannes Möller der Hirte, Kuhhirte 38 4 10
31. Christoh Jacob, Leineweber 40 1 4
32. Johannes Thiele, Porteur 29 18 9
33. Martin Hemkes, Tagelöhner 41 9 5
34. Nicolaus Lauterbach, Leineweber u. Tagelöhner 74 26 4
35. Johannes Möller sen., Tagelöhner 71 24 6
36. Joh. Jost Lauterbach, Schäfer u. Leineweber 56 8 6
37. Jean Glotty, Maurer 31 9 1
38. Jacob Kersten, Leineweber u. Tagelöhner 36 6 8
39. Balthasar Geschwind, Tagelöhner 54 22 10
40. Henrich Schalles, Leineweber u. Tagelöhner 21 19 11
41. Hans George Viehmann der Schneider, Schneider 78 24 11
42. Ludwig Möller, Tagelöhner 49 10 9
43. Jost Möller, Leineweber u. Tagelöhner 80 6 8
44. Nicolaus Möller jun., Leineweber u. Tagelöhner 58 12 5
45. Hans Jacob Weisgerber, Leineweber u. Tagelöhner 37 8 10
46. Christoph Größell, Schneider u. Musicant 24 13 5
47. Henrich Schuwirth u. Henrich Möller, Leineweber 17 18 4
48. Jost Trinkaus jun., Tagelöhner 52 26 11
49. Johannes Wilcke sen., Tagelöhner 129 11 2
50. Jost Lauterbach, Leineweber 142 5 10
51. Johannes Meister, Wirth[8] 70 21 9
52. Jacob Weber, Leineweber 13 17 4
53. Jost Dippell, der Sohn ein Tagelöhner 44 25 3
54. Nicolaus Möller sen., Leineweber 43 11 9
55. (Verschreibung: im Original leer)
56. Hermann Daubels Rel., Tagelöhner 31 8 8
57. Jost Bürge, Maurer 15 18 3
58. Reinhard Rüdiger, Leineweber u. Tagelöhner 44 6 1
59. Conrad Trinkaus, Leineweber u. Tagelöhner, alt u. gebrechlich 24 3 7
60. Andreas Möller sen., Tagelöhner 57 15 1
61. Nicolaus Meybert, Müller[6] 69 5 5
62. Nicolaus Eubell jun., Tagelöhner 87 10 7
63. Andreas Möller jun., Tagelöhner 36 7 2
64. Mathias Pitsch, Tagelöhner 19 11 5
65. Gebhard Scheydemann, Schäfer, der Sohn, ein Tagelöhner 95 19 1
66. Johannes Umbach, Leineweber u. Dorfs Kuhhirt 44 18 6
67. Hans Nicolaus Möller, Leineweber u. Tagelöhner 41 23 8
68. Jacob Rudolph, Tagelöhner 39 17 8
69. Adam Adler, Ackermann 65 8 7
70. Johannes Möller im Adlerhofe, Leineweber u. Tagelöhner 27 25 1
71. Jacob Karpenhauer, Leineweber 49 16 2
72. David Bürger, Tagelöhner 25 7 6
73. Gebhard Burkhard, Brandweins Brenner[7] 147 7 6
74. Conrad Möller, Soldat[9] 8 12 4



  1. Der Schulmeister hieß Johann Henrich Vaupell und bewohnte das baufällige alte Schulhaus frei; „es verrichtet aber derselbe weiter nichts als außer nur daß er den Abends und Morgens die Bäthglocke läutet, und dann werden die Kinder, so noch unter 7 Jahren sind, im lesen, schreiben und catechismo von ihm informiret“.
  2. 2,0 2,1 2,2 Nicolaus Viehmann sen. war zugleich Zöllner und trat als solcher v. a. beim Viehhandel, der z. T. in den Händen der Juden lag, in Tätigkeit. Gemeinsam mit seinem Sohn, Johann Georg Rinder und Nicolaus Eubell besaß er einen Pferch von 117 Schafen.
  3. 3,0 3,1 3,2 Nicolaus Viehmann der Andere teilte sich mit Johannes Wimmel jun. und Nicolaus Kornrumpf in den Besitz einer Schafherde von 136 Stück.
  4. 4,0 4,1 4,2 4,3 4,4 Dietrich Möller, Johannes Uloth, Henrich Häusner, Friederich Fischer und Eckhard Henkelmann hatten gleiche Anteile an einer Schafherde von 55 Stück.
  5. Die Witwe des Berginspektors Vorwerck besaß einen Pferch von 83 Schafen, deren Hut wahrscheinlich Conrad Ziegeler anvertraut war, dem der vierte Teil davon zu eigen gehörte.
  6. 6,0 6,1 6,2 Von dem durch das Dorf fließenden Druselbach werden drei Mühlen betrieben: „die erste, welche die oberste genannt wird, liegt am Ende des Dorfs nach dem Weißenstein hin, und gehöret dermahlen des Berginspektoris auf dem Steinkohlenwerk hinterm Winterkasten, nahmens Nicolaus Philip Vorwercks Ehefrauen von deren ersteren Manne, dem gewesenen Bürgermeister und Contributions-Receptore Johann Henrich Loth zu Schmalkalden, welcher aus diesem Dorfe bürtig, dieselbe herrührig. Es hat dieselbe einen oberschlächtigen Mahl- aber kein Schlaggang und kann kaum alle 24 Stunden, was würcklich gemahlen wird – weilen es zuweilen so wohl am Getrayde als auch am Waßer mangelt – mehr nicht als 1 Viertel gerechnet werden, schelet bisweilen Geerste, aber keinen Hirsen und macht dann und wann ein Schwein fett, und könnte die Mühle gegen 2 Hufen hiesigen Landes comparirt werden, gibt jährl. an allergnädigste Herrschaft in die Rentherey Caßel 1 Rthlr. Grundzins und muß 1 Herrschaftl. Jagdhund füttern, oder davor 1 Rthlr. zahlen.“ – Für die beiden anderen Mühlen findet sich die gleiche Beschreibung mit dem Unterschiede, daß die Mittelmühle dem Johannes Günther und die Untermühle dem Nicolaus Meybert erb- und eigentümlich gehören.
  7. 7,0 7,1 Caspar Dippel und der Vorsteher Gebhard Burghard besitzen eine auf 3 Jahre und 1 Monat befristete Brenn- und Schankkonzession vom 1. Juni 1745: „jedoch wird der mehreste Brandtwein, so von denen hiesigen Wirthen verstellet wird, von Niederzwehren und anderen Orthen gehohlet“.
  8. Andreas Burghard und Johannes Meister haben als Wirte eine dreijährige Konzession auf Bier- und Brantweinschank vom 1. Januar 1746, aber Braugerechtigkeit besitzen sie nicht; „sondern die beiden hiesigen wie auch alle unter einer Meilwegs von der Stadt Caßel wohnende Dorfs- und andere Wirthe, müßen ihr zur comsumtion nöthiges Bier aus oberwehnter Stadt hohlen“.
  9. Conrad Möller ist augenscheinlich der in der Uebersicht angeführte Landgrenadier. Die übrigen Vertreter der bewaffneten Macht, je fünf Ausschösser und Nebenmänner, sind vermutlich ebenso wie der Köthergrebe, die Nachwächter und Feldschützen unter den Tagelöhnern und kleineren Ackkerbauern zu suchen. Die Personenliste des „Extraktes“ führt 39 Tagelöhner und 18 Ackerbauern auf, d. h. 12 bzw. 3 mehr als die Uebersicht der „Spezialen Beschreibung“. Bei dieser Annahme kommen also die beiden Zahlenreihen zu genauer Deckung. – Der Kataster vermerkt zu Nr. 74: „Ist Soldat unter S. Durchlaucht Prinz Maximilian Regiment“. Da die gleiche Hand die betreffenden Seiten mit „Conrad Möllers Rel.“ überschrieben, den Berufseintrag aber unverändert gelassen hat, ist anzunehmen, daß sich dieser auch auf den Sohn Johann Conrad beziehen ließ und daß der ältere Conrad aus dem holländischen Feldzug von 1747/48 nicht zurückgekehrt ist (vgl. hierzu Nachr. Ges. Famkd. Kurhess., 2, 1933, S. 88).