Herforder Chronik (1910)/418

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Herforder Chronik (1910)
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1758

Vierter Artikel.

Magistrat und Vorgesetzte der Ämter müssen verhindern, daß ein Einwohner heimlich entweicht. Sie müssen dafür haften, wofern sie nicht binnen 24 Stunden dem kommandierenden General Nachricht von der Entweichung der flüchtigen Personen geben.

Fünfter Artikel.

Bei Leibesstrafe wird verboten, daß sich jemand verkleide, in den Städten, Flecken und Dörfern für die feindliche Armee werbe oder die Einwohner berede, zu gedachter feindlichen Armee überzugehen.

Sechster Artikel.

Damit kein Hindernis im Handel und Wandel mit den benachbarten Ländern entstehe, werden Pässe ausgegeben, in denen die Zahl der gewünschten Tage ausgestellt wird, nach deren Ablauf sich der Inhaber des Passes wieder melden muß.

Siebenter Artikel.

Bei Todesstrafe ist allen seit dem Einrücken der französischen Armee entwaffneten Militärpersonen verboten, sich fortzubegeben. Verzeichnis dieser Militärpersonen muß eingeschickt werden.

Damit niemand vorwenden könne, keine Wissenschaft von dieser Verordnung zu haben, soll sie öffentlich angeschlagen werden, bei Strafe der militärischen Exekution.
Le Maréchal de Richelieu.

Darunter steht der Vermerk des Magistrats: Ist durch Trommelschlag in der ganzen Stadt veröffentlicht, auch in den Toren an das schwarze Brett geschlagen.


Obwohl in den Akten nichts darüber vermerkt ist, so scheint es doch, als ob zwischen dem 15. und 20. Januar 1758 die Wintergarnison eingerückt sei. Darauf deuten die Erlasse des Stadtkommandanten, Grafen de Montmorency, vom 21.-26. Jan., der den Wein- und Branntweinverkäufern verbietet, den Soldaten, „Reutern“ oder Dragonern der Garnison nach 6 Uhr des abends zu trinken zu geben, ihnen bei Strafe, der Schuld verlustig zu sein, untersagt, Kredit zu geben. Die Kavalleristen, welche die Garnison bilden, müssen ein gar schlimmes Völklein gewesen sein, denn Montmorency schärft den Schenken usw. ganz nachdrücklich ein, den Reitern nach 9 Uhr des Morgens (passés neuf heures du matin, genau nach dem Orig.) keinen Branntwein zu verabfolgen.


Diese Verfügungen scheinen bestimmt gewesen zu sein, Ruhe, Ordnung und Sicherheit in der Stadt aufrecht zu erhalten. Wir sagen „scheinen“, wie es aber in Wirklichkeit damit aussah, beweisen viele böse Vorkommnisse, von denen später die Rede sein wird; jetzt nur ein Beispiel, das ein Licht auf die Unverschämtheit