Herforder Chronik (1910)/151

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Herforder Chronik (1910)
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Brücke an nach Hörentrup geht es nicht ganz glatt, da sind Abhänge zu ersteigen und nasse Wiesen zu umgehen. Dann aber über den Hörentruper Hof nach dem Heyenloh, auf der Straße zwischen Biemsen und Meyer zu Büxten (Lockhauserstraße) weiter bis Dieterding (Detering). Die zweite Strecke ist wieder eine Stunde zu rechnen, wenn nicht mehr, da ja das Hin- und Herlaufen bei der Besichtigung unvermeidliche Umwege mit sich bringt. Zwei gute Stunden Marsch auf und ab machen müde Beine und erwecken Sehnsucht nach Erquickung. Der nahe Lockhauser Weg hat jedoch in der Richtung nach Herford keine Raststätte, wir müssen, wohl oder übel, zum Neuen Kruge abschwenken, zurück, wo uns die gewünschte Erquickung in vollem Maße zuteil wird.

Das mehrgenannte Protokoll verrät uns nicht, wo die ehrsame Herforder Gesellschaft nach der Strapaze der Grenzbesichtigung Erholung gesucht und gefunden hat, ob sie wie wir, in dem Ahmser Kruge, dem Vorgänger des heutigen Neuen Kruges, eingekehrt ist oder ihren Durst mit nach Herford gebracht hat. Daß er aber gelöscht worden ist, daran zu zweifeln, wäre vollständige Verkennung unserer trinkfreudigen Vorfahren. Wir können zum Beweise unserer Behauptung nicht die Stadtrechnung v. J. 1639 beibringen, worin das auf Kosten der Stadt beim Schnatgange Verzehrte gebucht ist; sie ist nicht mehr vorhanden. Allein ältere Stadtrechnungen geben uns genaue Auskunft über den Verzehr der Stadtväter bei solchen Gelegenheiten. So erzählt uns die Rechnung von 1626:

                 Alß ahm 16. Sept. de Schnadt uff der oldenstatt geghan worden da iß veruncostiget, ahn Minder (Mindener) bihr, und sonsten (!) 9 Thl. 6 M. 9.
Von 1629: Alß ahm 4. Junii an. 1629 die teputirten Hern, außer der Renne Porten gewesen, vnd vff der walltgemeine (Feldmark) die gebrechen, ahn Straten, Hagen (Hecken), nnd sonsten besehen, da sein in des lohnhern Hause veruncostigt 9. 3. 9.
Von 1629: Alß die Hern, von beiden Steden, (d. i. Alt- u. Neustadt) de gebrechen ahn der Weren in augenschein genommen worden, da iß von etzlichen Hern, in dem Nien Radeskeller (Neustädter Ratskeller) vorzertt (verzehrt) worden 3 Daler ist zu unserm[1] Theill (d. i. Altstatt) 2. 0. 0.
Von 1629: Alß von den teputierten Hern ahm 3. Sept. 1629 die Maße besehen worden, da sein veruncostigt 3. 1. 0.
Von 1629: Ggb Johanni Dipelio so er vermuege seines vbergebenen Zettels fuer der Stadt mit schreiben und sonsten abverdienet hefft 2 Daler ½ Mgr. isth zu u. Theill 1. 6. 4.
  d. i. Ausgabe an den Johann Dipelius auf seine der Stadt überreichte Rechnung für Schreibereien, d. h. wohl - für Protokollführen bei einem Schnatgang.
  1. Die Altstadt trug 2/3, die Neustadt 1/3 der Kosten. S. Normann, a. a. O. Kap. 51.