Herforder Chronik (1910)/057
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sich bei dieser Gelegenheit auf ein bereits von König Ludwig (dem Deutschen) dem Stift Herford für den gleichen Ort gegebenes Marktprivileg, in welchem auch die aus dem Markte fließenden Nutzungen, Münze und Zoll, mit einbegriffen waren. Vielleicht hatten die Hunneneinfälle, unter denen Herford im Anfang des zehnten Jahrhunderts schwer zu leiden gehabt hatte, die Spuren des früheren Marktverkehrs völlig verwischt, und die Äbtissin suchte ihn nun durch einen erneuerten kaiserlichen Schutzbrief wieder ins Leben zu rufen. Auf jeden Fall muß der Markt seit der Neugründung allmählich größere Bedeutung gewonnen haben, denn aus Odenhausen ist der später Radewich genannte Teil der Altstadt Herford hervorgegangen. Daß er Alt-Herford gegenüber eine Neuschöpfung gewesen, beweist schon der Name[1].“ Noch lange begegnet uns der Name Odenhausen für den außerhalb der Altstadt liegenden abteilichen Oberhof, während der aus ihm hervorgehende Stadtteil Radewig genannt wurde.
Odenhausen-Radewig erscheint also hier schon 973 als ein Stadtteil, sagen wir als eine Vorstadt der Altstadt, und wenn wir daraus einen Rückschluß ziehen dürfen, so muß damals die Altstadt schon weiter entwickelt gewesen sein, als wir sie zu Heinrichs I. Zeiten sahen. Von einem selbständigen Städtewesen Herfords zu damaliger Zeit erfahren wir indessen nichts, das alte Abhängigkeitsverhältnis von der Abtei bestand noch in vollem Umfange.
Wenige Jahre vor seinem Tode, 980, bestätigt Kaiser Otto II. (973-983) Ludwigs des Deutschen Schenkungen der Höfe Arenberg und Leutesdorf und alle Privilegien des Stifts, darunter die freie Wahl des Vogtes, d. i. des weltlichen Richters[2].
Der nachfolgende Kaiser Otto III. (983-1002) erlangte als dreijähriges Kind die Kaiserwürde und stand zwölf Jahre lang unter der Vormundschaft seiner Mutter Theophano, welche in Deutschland herrschte, und seiner Großmutter Adelheid, welche die Verwaltung Italiens übernommen hatte. Als Otto III. im Jahre 995 die Regierung selbst in die Hand nahm, also im 15. Lebensjahre, war eine seiner ersten Regierungshandlungen, daß er der Abtei die von Kaiser Ludwig veranlaßte Einverleibung der Kirchen von Rheine, Wettringen und Stochheim bestätigte und ebenso die Immunität, d. i. Abgabenfreiheit, für die jetzigen und etwa noch zu erlangenden Besitzungen[3].
Fast in demselben Jahre, als Ottos III. Nachfolger Heinrich II. (1002-1024) den kaiserlichen Thron bestieg, wurde zu Herford
Gotesda (etwa 1000-1044)
auch Godesdiu, Godesdhivi genannt, als Äbtissin des Stiftes Herford erwählt. Sie entstammt der Familie der Billunger, ihr Vater war Herzog Bernhard I.