Handbuch der praktischen Genealogie/070
GenWiki - Digitale Bibliothek | |
---|---|
Handbuch der praktischen Genealogie | |
Inhalt | |
Band 2 Tafel: I • II • III • IV • V • VI • VII • VIII • IX • X • XI | |
<<<Vorherige Seite [069] |
Nächste Seite>>> [071] |
Datei:Handbuch der praktischen Genealogie.djvu | |
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien | |
Texterfassung: fertig | |
Dieser Text wurde zweimal anhand der angegebenen Quelle korrekturgelesen.
|
1794 erschien mit königlicher Autorisation die erste Ausgabe des „Handbuchs über den preußischen Hof und Staat“; es war das erste wirkliche Staatshandbuch in Preußen. Zwar gab es nirgends Vornamen und Wohnungen an und verzichtete auf Anführung der Unterbeamten, war aber sehr übersichtlich und umfaßte das ganze Staatsgebiet einschließlich der neuerworbenen Provinzen. Daneben kamen neue provinzielle Staatshandbücher auf, so für Ansbach und Bayreuth, so für Erfurt und das Eichsfeld. Die Bücher sind noch heute zum Nachschlagen nützlich, und zwar die brandenburg-pommerschen[1] hauptsächlich wegen der vollständigen Aufzählung aller auf dem Lande angesessenen adligen und bürgerlichen Familien, das magdeburgische[2] wegen seiner genauen Angaben über Patrimonialgerichtsbarkeit und Patronat in jeder Ortschaft. In einigen Provinzen kamen solche Provinzialhandbücher erst später zur Ausgabe, zuletzt in Posen 1901. Freilich wurden diese Bücher nicht regelmäßig fortgeführt, bieten aber teilweise Ergänzungen zu der Reihe der Staatshandbücher. Nur in Hannover ist in Anschluß an das ehemalige Staatshandbuch des Königreichs auch seit 1866 ein preußisches Provinzial-Staatshandbuch ununterbrochen jährlich erschienen.
Ein bibliographisches Verzeichnis der preußischen Adreßkalender und der schlesischen Instanzien-Notizen hat Martin Haß FBP 29 Seite 325 ff., ein Verzeichnis der Jahrgänge des „Hof- und Staatshandbuches“ Conrad DH 37 (1906), Seite 68 ff. veröffentlicht. Eine ältere, noch immer brauchbare Zusammenstellung bietet Schwarzkopf, Über Staats- und Adreßkalender, Berlin 1792. Eine ansehnliche Sammlung deutscher Staatskalender befindet sich in der Handbibliothek des königlichen Hausarchivs in Charlottenburg.
Staatshandbücher für Deutschland Für das heutige Deutsche Reich ist in diesem Zusammenhang zu Deutschland, nennen: Handbuch für das Deutsche Reich, Berlin, Carl Heymanns Verlag, und Kürschners Staats-, Hof- und Kommunalbuch des Reichs und der Einzelstaaten (nebst Anhang: Die außerdeutschen Staaten), nach Kürschners Tod von Gerhard Reuter fortgesetzt, jetzt Verlag von E. Ertel in München. Für das alte deutsche Reich hat die Varrentrappsche Buchhandlung in Frankfurt a. M. seit 1742 ein Genealogisches Reichs- und Staatshandbuch herausgegeben, das bis 1805 regelmäßig jedes Jahr, danach aber nur in größeren Zwischenräumen erschien. Der zweite Teil enthält ein ziemlich ausführliches Beamtenverzeichnis der zahlreichen großen und kleinen deutschen Territorien.
Österreich In Österreich existieren Amtskalender der einzelnen Kronländer und ein Staatshandbuch für ganz Österreich-Ungarn (siehe oben S. 67) sowie ein Handbuch des Kaiserlichen Hofes (Ordensbesitzer, Geheimräte, Kämmerer etc., Hofstaaten, Hofbeamte und Genealogie des Kaiserhauses, dazu ein alphabetisches Register). Ferner erscheint in Wien der „Lehmann“ in 2 Bänden, 56. Jg. 1913 (Adreßkalender aller Einwohner u. Behörden).