Handbuch der praktischen Genealogie/069

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Handbuch der praktischen Genealogie
Inhalt
Band 2
Tafel: I • II • III • IV • V • VI • VII • VIII • IX • X • XI
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zuerst 1838 Charlottenburg, im nächsten Jahre Frankfurt a. O., dann Neu-Ruppin usw., bis schließlich von 1842—1845 der Adreßkalender außer den drei Residenzen noch Frankfurt, Neu-Ruppin, Prenzlau, Spandau, Oranienburg und Schwedt umfaßte. 1848 wurde der Adreßkalender in einen Provinzial-Adreßkalender für die Regierungsbezirke Potsdam und Frankfurt verwandelt und in zwei Bände zerlegt, von denen aber in den folgenden Jahren nur der erste, Berlin und Potsdam enthaltende fortgesetzt wurde. Neben dem Berliner wurden noch Provinzial-Adreßkalender von der Akademie herausgegeben. Doch erschienen diese nicht regelmäßig und gingen ein, als 1794 ein Staatshandbuch geschaffen wurde. Die Adreßbücher standen in dem Ruf, höchst unzuverlässig zu sein. Die Akten sind voll von Klagen und Beschwerden nicht nur über die vielen Druckfehler und die Mangelhaftigkeit des Registers[1], sondern vor allem über die zahlreichen unzutreffenden und irrigen Angaben. Da gab es falsch geschriebene Namen, unrichtige Vornamen, Titel und Dezernate; manche Beamten waren schon bei der Herstellung des Manuskripts verstorben gewesen, andere fehlten ohne Grund und wieder andere waren vorzeitig befördert worden. Umgekehrt ereignete sich auch oft der peinliche Fall, daß jemand in seinem Rang und Titel herabgesetzt wurde.

Schlesische Instanzien-Notizen.      Neben den von der Akademie der Wissenschaften herausgegebenen Adreßkalendern gehen in völliger Selbständigkeit die unter dem Namen „Schlesische Instanzien-Notizen“ bekannten besonderen Behördenverzeichnisse für Schlesien her.[2] Das „itztlebende Breslau", das 1701 von Christian Runge herausgegeben wurde, war der unmittelbare Vorläufer der Instanzien-Notiz; es ist während der österreichischen Zeit zu wiederholten Malen, später unter dem veränderten Titel: „Schlesischer Almanach oder Tagregister“ in neuer Bearbeitung erschienen. 1710 erhielt der Breslauer Buchhändler Brachvogel ein kaiserliches Privileg zur Herausgabe des „itztlebenden Breslau“ und eines „Instanzien- und Titulaturen-Buches“ für ganz Schlesien. So erschienen für das letzte Jahr der österreichischen Herrschaft 1741 zwei gesonderte Handbücher, die sich zwar äußerlich sehr ähnlich sahen und auch in den Anfangsworten ihres Titels, „Schlesischer Almanach oder Tagregister“, übereinstimmen, von denen jedoch das eine nur das „florierende Breslau“, das andere sämtliche kaiserliche Behörden für Schlesien enthält, und zwar nicht nur die, welche im Lande selbst ihren Sitz haben, sondern auch die sonst für Schlesien in Betracht kommenden, wie vor allem die böhmische Hofkanzlei. 1742 erschien ein preußisches Privileg, das den Fortbestand der Brachvogelschen Behördenverzeichnisse sicher stellte. Doch traten in jenen unruhigen Zeiten allerhand Unregelmäßigkeiten ein. Erst als 1780 ein neues Privileg für Korn erschien, wurde die Instanzien-Notiz immer aufs neue aufgelegt. Seit 1861 hieß das Buch „Handbuch der Provinz Schlesien“.


  1. Man kann darum auch, wenn eine Person im Register fehlt, nicht mit unbedingter Sicherheit den Schluß daraus ziehen, daß sie überhaupt nicht in dem betreffenden Jahrgang enthalten ist.
  2. Vgl. d. Aufsatz: Ü. d. Gesch. der Schlesischen Instanzien-Notizen, in d. Schles. Provinzialbl. Bd. 26 (1797), 11. St. S. 408—418.