Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1820/323
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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1820 | |
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Geistliche Gebäude, als Kirchen, Pfarr- und Schulhäuser, mit Bemerkung, ob sie noch in baulichem Wesen seyen, oder ob und was an ein oder dem andern gebaut und repariret werden müsse. | Wem das onus aedificandi et reparandi vel in totum vel in tantum obliege, ob etwa in ein oder dem andern Punkt noch Streitigkeiten obwalten. | Die Beschaffenheit und Stärke der Fonds. | |
heim. |
1. Die Kirche, welche noch nicht conditionirt ist. 2. Das Pfarrhaus, nebst Scheuer und Stallung, und sind die Baugebrechen im Bericht bemerkt. 3. Das Schulhaus mit Scheuer und Stallung, und ist alles noch in gutem Stand. |
Die Gemeinde baut Schiff und Thurm, das St. Victor-Stift das Chor. Dem St. Victor-Stift. Der Gemeinde. |
Rüsselsheim und Gros-Gerau, den
an verschiedenen geistlichen Gebäuden im Amt
Rüsselsheim betreffend.
Da Wir gnädig befohlner Masen wegen der in unserm disjährigen Baubericht angezeigten höchstnöthigen Reparaturen in der Kirche zu Worfelden und in dem Pfarrhause zu Bischofsheim, die nöthige Accorde mit den Handwerksleuten abgeschlossen haben; so unermanglen wir, solche in den Anlagen zur gnädigen Ratification hierdurch gehorsamst einzusenden. Rüsselsheim und Grosen-Gerau den . . . .
Actum GrosenGerau
Auf den von einem Hochfürstl. Consistorio sub dato . . . an uns erlassenen gnädigen Befehl, haben wir uns heute hierher begeben, und in Beyseyn des Pfarrers wegen der nöthigen Reparaturen an der hiesigen Kirche mit den Handwerksleuten innliegende Accorde, salva ratificatione, dergestalt abgeschlossen daß keine Nachforderungen Statt finden sollen.
C. F. Strecker. N. N. Wiener. [GWR 1]
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