Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1895/B067

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1895
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Beilage Nr. 9.


Bekanntmachung,
den Steuerausschlag für den Rabbinatsgehalt zu Offenbach für das Jahr 1895/96 betreffend.


      Zur Bezahlung der ständigen Besoldung des Rabbiners zu Offenbach für 1895/96 sollen mit Genehmigung Großherzoglichen Ministeriums des Innern und Justiz 13/4 Pfennig von einer Mark Normalsteuerkapital der Israeliten in den zum Rabbinat Offenbach gehörigen israelitischen Gemeinden Babenhausen, Bürgel, Dietesheim, Dietzenbach, Dreieichenhain, Dudenhofen, Götzenhain, Groß-Steinheim, Hergershausen, Heusenstamm, Klein-Krotzenburg, Seligenstadt, Sickenhofen, Sprendlingen und Weiskirchen im Monat Mai dieses Jahres in einem Ziel erhoben werden, welches zur Bemessung der Beitragspflichtigen hierdurch bekannt gemacht wird.
            Offenbach, den 28. März 1895.

Großherzogliches Kreisamt Offenbach.
Haas.



Uebersicht der von Großherzoglichem Ministerium des Innern und der Justiz für das Jahr 1895 genehmigten Umlagen zur Bestreitung der Bedürfnisse der israelitischen Religionsgemeinden des Kreises Alsfeld.


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1 Alsfeld 2410 9,056 4
2 Angenrod 520 9,355 4
3 Grebenau 760 11,246 4
4 Homberg 1130 27,493 4
5 Kestrich 580 32,202 4
6 Kirtorf 519 18,462 4
7 Nieder-Gemünden mit Rülfenrod 230 12,703 4
8 Nieder-Ohmen mit Merlau 616 19,106 4
9 Ober-Gleen 545 23,731 4
10 Romrod 605 18,583 4
11 Storndorf 630 14,368 4
      Vorstehende Uebersicht wird als richtig bescheinigt und mit dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Erhebung in 4 Zielen: in den Monaten Juni, August, Oktober und Dezember erfolgen soll.
            Alsfeld, den 29. März 1895.
Großherzogliches Kreisamt Alsfeld.
v. Grolman.