Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1895/B065

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1895
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Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt.
Beilage Nr. 9.


Darmstadt, den 22. April 1895.


Inhalt: 1) Oeffentliche Anerkennung einer edlen That. - 2) Desgleichen. - 3) Bekanntmachung, die Erhebung von Umlagen der Stadt Gießen für 1895/96 betreffend. - 4) Bekanntmachung, die Ausbringung der Mittel zur Bestreitung der Bedürfnisse der Landjudenschaft der Provinz Oberhessen betreffend. - 5 ) Bekanntmachung, den Steuerausschlag für den Rabbinatsgehalt zu Offenbach für das Jahr 1895/96 betreffend. - 6) Uebersicht der von Großherzoglichem Ministerium des Innern und der Justiz für das Jahr 1895 genehmigten Umlagen zur Bestreitung der Bedürfnisse der israelitischen Religionsgemeinden des Kreises Alsfeld. - 7) Uebersicht der von Großherzoglichem Ministerium des Innern und der Justiz für das Voranschlagsjahr 1895/96 genehmigten Umlagen zur Bestreitung von Kommunalbedürfnissen in den Gemeinden des Kreises Darmstadt. - 8) Uebersicht der von Großherzoglichem Ministerium des Innern und der Justiz für das Jahr 1895/96 genehmigten Umlagen zur Bestreitung der Kommunalbedürfnisse in den Gemeinden des Kreises Bingen. - 9) Ordensverleihungen. - 10) Ermächtigungen zur Annahme und zum Tragen fremder Orden. - 11) Namensveränderungen. - 12) Dienstnachrichten. - 13) Konkurrenzeröffnung. - 14) Berichtigungen.



Oeffentliche Anerkennung einer edlen That.

      Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben dem Schüler Heinrich Rockel in Maar in Anerkennung des von demselben bei der Rettung des Kindes Andreas Listmann dortselbst vom Tode des Ertrinkens bewiesenen besonnenen und muthvollen Verhaltens eine Geldprämie zu verleihen geruht.
      In Gemäßheit Allerhöchster Entschließung wird dies hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
            Darmstadt, den 8. April 1895.

Großherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz.
In Vertretung:
v. Knorr.
Dr. Wagner.



Oeffentliche Anerkennung einer edlen That.

      Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben den Schülern Philippi Wenzel und Jakob Seibel, beide in Nieder-Rosbach, in Anerkennung des von denselben bei der Rettung des Schülers Wilhelm Welter dortselbst vom Tode des Ertrinkens bewiesenen besonnenen und muthvollen Verhaltens eine Geldprämie[GWR 1] zu verleihen geruht.
      In Gemäßheit Allerhöchster Entschließung wird dies hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.

            Darmstadt, den 8. April 1895.

Großherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz.
In Vertretung:
v. Knorr.
Dr. Wagner.



Anmerkungen der GenWiki-Redaktion (GWR)

  1. Druckfehler in Textvorlage: Geldpräme