Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1895/B040
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Beilage Nr. 5.
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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1895 | |
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Datei:Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1895.djvu | |
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Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben Allergnädigst geruht: | |
1) | am 16. Februar den vortragenden Rath bei dem Ministerium des Innern und der Justiz, Abtheilung für Schulangelegenheiten, Geheimen Oberschulrath Friedrich Greim auf sein Nachsuchen, unter Anerkennung seiner langjährigen treuen und vorzüglichen Dienste, mit Wirkung vom 1. April an, - |
2) | an demselben Tage den Oberamtsrichter bei dem Amtsgericht Darmstadt II Bernhard Freiherrn von Diemar aus sein Nachsuchen, unter Anerkennung seiner langjährigen treuen Dienste, mit Wirkung vom 1. März an, bis zur Wiederherstellung seiner Gesundheit, - |
3) | am 27. Februar den Steuerkommissär des Steuerkommissariats Groß-Gerau, Steuerrath Theodor Schweisgut auf sein Nachsuchen, unter Anerkennung seiner mehr als 50jährigen treugeleisteten Dienste, den Kreisbauaufseher bei dem Kreisbauamt Groß-Gerau Christian Heinzelmann auf sein Nachsuchen, unter Anerkennung seiner langjährigen treugeleisteten Dienste, und den Kreisbauaufseher bei dem Kreisbauamt Erbach Christian Brüchmann auf sein Nachsuchen, unter Anerkennung seiner treugeleisteten Dienste, sämmtlich mit Wirkung vom 1. April an, - in den Ruhestand zu versetzen. |
1) | Am 1. Februar wurde der Bahnwärter bei der Main-Neckar-Eisenbahn Peter Wolf zu Heppenheim a. d B. auf sein Nachsuchen, - |
2) | am 9. Februar wurde der Gefangenaufseher am Haftlokal in Worms Georg Köbler auf sein Nachsuchen, unter Anerkennung seiner treuen Dienste, mit Wirkung vom 1. April an, - |
3) | am 20. Februar wurde der Schullehrer an der Gemeindeschule zu Rödgen, im Kreise Friedberg, Ernst Friedrich Lehleitner auf sein Nachsuchen, unter Anerkennung seiner langjährigen treuen Dienste, mit Wirkung vom 1. April an, - |
4) | am 28. Februar wurde der Dammwärter Philipp Hutmacher zu Groß-Steinheim auf sein Nachsuchen wegen geschwächter Gesundheit - in den Ruhestand versetzt. |