Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1887/307

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1887
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Nr. 40.



5) der obere Lauf der Nidda bis zur Staatsstraßenbrücke in Nidda, nebst den innerhalb dieser Strecke befindlichen Zuflüssen, sowie den abwärts der Einmündung der Wetter erfolgenden Zuflüssen der Nidda (vergl. § 4. II. B. b. 2);
6) die Lais und ihre sämmtlichen Zuflüsse;
7) der obere Lauf der Nidder von der Straßenbrücke zwischen Ranstadt und Selters an aufwärts und alle Zuflüsse derselben mit Ausnahme des Seemenbachs von der Eisenbahnbrücke bei Büdingen abwärts (vergl. § 4. II. B. b. 2);
8) der obere Lauf der Horloff bis zur Zellmühle bei Villingen und alle ihre Zuflüsse (vergl. § 4. II. B. b. 4);
9) der obere Lauf der Wetter bis herab zur Papierfabrik bei Ober-Bessingen und alle innerhalb dieser Strecke befindlichen Zuflüsse derselben (vergl. § 4. II. B. b. 5);
10) der obere Lauf der Usa von Ober-Mörlen an aufwärts und deren Zuflüsse (vergl. § 4. II B. b. 5);
11) der obere Lauf des Seemenbachs bis herab zur Eisenbahnbrücke bei Büdingen und alle seine Zuflüsse (vergl. § 4. II. B. b. 6);
12) sämmtliche Zuflüsse der Kinzig.



C. Im Gebiete des Neckars.
1) Der Neckar;
2) sämmtliche Zuflüsse desselben.


D. Im Gebiete der Lahn.
a. Sämmtliche rechtsseitigen Zuflüsse der Lahn.
b. Von den linksseitigen Zuflüssen:
1) der obere Lauf der Ohm bis zur Papiermühle bei Nieder-Ohmen und sämmtliche Zuflüsse der Ohm (vergl § 4 II. C. 2);
2) der obere Lauf der Wieseck von Großen-Buseck an aufwärts, sowie deren sämmtliche Zuflüsse;
3) der Kleebach mit der Lütze;
4) die Zuflüsse des Solmsbachs.


E. Im Gebiete der Fulda.
1) Der obere Lauf der Antrift bis zum Einflusse des Göhringer Bachs und alle Zuflüsse der Antrift (vergl. § 4 II. D. 1);
2) der obere Lauf der Schwalm bis zum Einflusse der Eifa und alle Zuflüsse der Schwalm (vergl. § 4. II. D. 2);