Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1886/109

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
GenWiki - Digitale Bibliothek
Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1886
<<<Vorherige Seite
[108]
Nächste Seite>>>
[110]
Datei:Grossherzogtum Hessen Regierungsblatt 1886.djvu
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien
Texterfassung: korrigiert
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Bevor dieser Text als fertig markiert werden kann, ist jedoch noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.




Großherzoglich Hessisches
Regierungsblatt.
Nr. 16.

Darmstadt, den 29. Juli 1886


Inhalt: Gesetz, betreffend die Ausführung des Artikels IX des Staatsvertrags vom 30. Januar 1884 wegen Regulirung der Rheinstrecke Mainz-Bingen.



Gesetz,die Ausführung des Artikels IX des Staatsvertrags vom 30. Januar 1884 wegen Regulirung der Rheinstrecke Mainz-Bingen betreffend.
Vom 24. Juli 1886



LUDWIG IV. von Gottes Gnaden Großherzog von Hessen und bei Rhein etc. etc.
      Wir haben mit Zustimmung Unserer getreuen Stände verordnet und verordnen hiermit wie folgt:

Einziger Artikel.

      Die bei Gaulsheim gelegene Rhein-Insel Ilmen-Aue wird mit der Gemarkung Gaulsheim vereinigt.
Mit dieser Vereinigung treten für den neuen Gemarkungstheil die für die genannte Gemarkung geltenden Gesetze und Verordnungen in Kraft.
      Urkundlich Unserer eigenhändigen Unterschrift und des beigedrückten Großherzoglichen Siegels.
      Darmstadt, den 24. Juli 1886.
            (L. S.)

LUDWIG.
Finger.