Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1885/B194

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1885
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Beilage Nr. 26.


Bekanntmachung,
die zur Ausfertigung und Erledigung von Uebergangsscheinen ermächtigten Stellen betreffend.

      Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 12. Dezember 1873 (Reg. Blatt Nr. 49) wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß in Bickenbach eine Ortseinnehmerei errichtet und derselben die Befugniß zur Ausfertigung und Erledigung von Versendungsscheinen I und II über unversteuerten inländischen Tabak, zur Erledigung von Uebergangsscheinen über Wein, Bier und Obstwein und zur Eingangsabfertigung von Bier ertheilt worden ist.
      Darmstadt, den 5. November 1885.

Großherzogliches Ministerium der Finanzen.
Weber.
Ewald.



Auszug
aus der Rechnung über Einnahme und Ausgabe des Universitätsfonds zu Mainz für das Jahr 1883/84.
Nr.
Bezeichnung der Rubriken.
Mark 5.svg
Pfennig.svg
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I. Einnahme.
A. Ordentliche.
I. Von Gebäuden und Grundstücken 78674 68
II. Capitalzinsen 104141 29
III. Ertrag des Waldes 3034 70
IV. Jagdpacht 500 -
V. Zuschüsse aus anderen Cassen 1584 15
VI. Andere Einnahmen 10 43 187945 25
B. Außerordentliche.
VII. Cassevorrath 57714 25
VIII. Ausstände aus vorderen Jahren 1195 40
IX. Zurückempfangene Capitalien 70771 28
X. Verkauf von Häusern und Gütern 21280 49 150961 42
Summe aller Einnahmen
338906 67