Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1885/B192

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1885
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Beilage Nr. 25.



Concurrenzeröffnungen.
      Erledigt sind:
1) Die I. evangelische Pfarrstelle zu Münzenberg, im Dekanat Hungen. Das Präsentationsrecht zu dieser Stelle steht diesmal dem Herrn Fürsten zu Solms-Braunfels zu.
2) Die erste evangelische Pfarrstelle zu Groß-Linden, im Dekanat Gießen.
3) Die evangelische Pfarrstelle zu Vilbel, im Dekanat Rodheim.
4) Die evangelische Pfarrstelle zu Monsheim, im Dekanat Worms.
5) Die evangelische Pfarrstelle zu Bellersheim, im Dekanat Hungen. Das Präsentationsrecht zu dieser Stelle steht dem Herrn Fürsten zu Solms-Braunfels zu.
6) Eine (die I.) mit einem evangelischen Lehrer zu besetzende Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Rimbach, im Kreise Heppenheim, mit einem nach dem Dienstalter des betreffenden Lehrers sich bemessenden jährlichen Gehalte von 900-1200 Mark 5.svg Dem Herrn Grafen zu Erbach-Schönberg steht das Präsentationsrecht zu dieser Stelle zu. Mit derselben ist Organistendienst verbunden.
7) Eine (die I.) mit einem evangelischen Lehrer zu besetzende Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Beerfelden, im Kreise Erbach, mit einem nach dem Dienstalter des betreffenden Lehrers sich bemessenden jährlichen Gehalte von 1000-1500 Mark 5.svg Dem Herrn Grafen zu Erbach-Fürstenau steht das Präsentationsrecht zu dieser Stelle zu.
8) Die mit einem evangelischen Lehrer zu besetzende Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Hausen, im Kreise Friedberg, mit einem jährlichen Gehalte von 900 Mark 5.svg
9) Eine (die V.) mit einem evangelischen Lehrer zu besetzende Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Michelstadt, im Kreise Erbach, mit einem Anfangsgehalte von 1000 Mark 5.svg, von 5 zu 5 Jahren um je 100 Mark 5.svg aufsteigend bis zu 1500 Mark 5.svg jährlich. Dem Herrn Grafen zu Erbach-Fürstenau steht das Präsentationsrecht zu.
10) Eine mit einem evangelischen Lehrer zu besetzende Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Zwingenberg, im Kreise Bensheim, mit einem nach dem Dienstalter des betreffenden Lehrers sich bemessenden jährlichen Gehalte von 900-1000 Mark 5.svg Mit der Stelle ist Organistendienst verbunden.
11) Eine mit einem evangelischen Lehrer zu besetzende Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Reinheim, im Kreise Dieburg, mit einem jährlichen Gehalte von 950 Mark 5.svg Mit der Stelle ist ein Theil des Organistendienstes verbunden.
12) Eine mit einem evangelischen Lehrer zu besetzende Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Lollar, im Kreise Gießen, mit einem jährlichen Gehalte von 900 Mark 5.svg Mit der Stelle ist Organistendienst verbunden.
13) Die mit einem evangelischen Lehrer zu besetzende Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Wahlen, im Kreise Alsfeld, mit einem jährlichen Gehalte von 900 Mark 5.svg Mit der Stelle ist Kirchendienst verbunden.
14) Eine mit einem evangelischen Lehrer zu besetzende Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Albig, im Kreise Alzey, mit einem jährlichen Gehalte von 900 Mark 5.svg Mit der Stelle ist Organistendienst verbunden.
15) Eine mit einem evangelischen Lehrer zu besetzende Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Schornsheim, im Kreise Oppenheim, mit einem jährlichen Gehalte von 900 Mark 5.svg
16) Die mit einem evangelischen Lehrer zu besetzende Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Fauerbach b. Nidda, im Kreise Büdingen, mit einem jährlichen Gehalte von 900 Mark 5.svg Mit der Stelle ist Organistendienst verbunden.
17) Eine Lehrerstelle an der katholischen Schule zu Bensheim mit einem Anfangsgehalte von 1000 Mark 5.svg von 5 zu 5 Jahren aufsteigend um je 160 Mark 5.svg bis zu 1800 Mark 5.svg jährlich.
18) Eine mit einem katholischen Lehrer zu besetzende Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Ober-Mörlen, im Kreise Friedberg, mit einem nach dem Dienstalter des betreffenden Lehrers sich bemessenden jährlichen Gehalte von 1000-1200 Mark 5.svg
19) Eine (die I.) mit einem katholischen Lehrer zu besetzende Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Klein-Steinheim, im Kreise Offenbach, mit einem nach dem Dienstalter des betreffenden Lehrers sich bemessenden jährlichen Gehalte von 900-1000 Mark 5.svg Organistendienst ist mit der Stelle nicht verbunden. Dem Großherzoglichen Kreisrath zu Offenbach, dem katholischen Pfarrer und dem Ortsvorstande zu Klein-Steinheim steht das Präsentationsrecht zu dieser Stelle zu.