Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1885/B188

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1885
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Beilage Nr. 25.



      35) das Vermächtniß des Heinrich Schindel aus Moskau an die Gemeinde Bad-Nauheim, zur Gründung eines Hospitales, im Betrage von 12369 Mark 5.svg;
      36) die Schenkung eines Ungenannten an die Gemeinde Weinheim, im Kreise Alzey, zur Einfriedigung des neuen Friedhofes, im Betrage von 400 Mark 5.svg;
      37) die Schenkung der Johannes Mai II. Wittwe zu Bürgel an die katholische Kirche zu Bürgel, zur Abhaltung des Gottesdienstes durch einen römisch-katholischen Geistlichen, eventuell zur Besoldung eines Kaplans, unter Vorbehalt lebenslänglicher Nutznießung, bestehend in Immobilien, im Werthe von 20597 Mark 5.svg;
      38) die Schenkungen und bezw. Vermächtnisse an das Diakonissenhaus "Elisabethenstift" zu Darmstadt:

a. einer Freundin des Hauses zur Errichtung eines Freibettes, im Betrage von 1000 Mark 5.svg;
b. der Mathildenstiftung, im Betrage von 200 Mark 5.svg;
c. des Hülfsvereins im Großherzogthum, im Betrage von 260 Mark 5.svg;
d. einer Freundin des Hauses zur Errichtung eines Freibettes, im Betrage von 500 Mark 5.svg;
e. der Frau Hauptmann Riedel zu Darmstadt, im Betrage von 200 Mark 5.svg;
f. einer Freundin des Hauses, im Betrage von 500 Mark 5.svg;
g. Ihrer Majestät der Deutschen Kaiserin, im Betrage von 300 Mark 5.svg;
h. eines Ungenannten, im Betrage von 300 Mark 5.svg;
i. der Frau Major Hahn zu Darmstadt, im Betrage von 200 Mark 5.svg;
      ad e-i zu Gunsten des Neubaues;
k. der Wittwe des Rentners Christoph Keßler, geb. Pfeil, zu Darmstadt, im Betrage von 300 Mark 5.svg
l. des Pfarrers C. Leydhecker und seiner Ehefrau zu Frankfurt a. M., zur Stiftung eines Freibettes zur Erinnerung an den verstorbenen Großh. Ober-Medicinalrath Dr. Leydhecker, im Betrage von 12 000 Mark 5.svg;

      39) das Vermächtniß des zu Mainz verstorbenen Rentners Karl Schion an die Stadt Mainz, unter der Bezeichnung "Schion-Spende", zu Gunsten bedürftiger Volksschul-Aspiranten, im Betrage von 4000 Mark 5.svg;
      40) die Schenkung der Kinder der zu Gundheim verstorbenen Eheleute Adam Schreiber II. an die katholische Kirche zu Gundheim, zur Stiftung zweier Anniversarien, im Betrage von 400 Mark 5.svg;
      41) die Schenkung des Wilhelm Franzmathes zu Mainz an die Domkirche zu Mainz, zur Stiftung eines Seelenamtes, im Betrage von 300 Mark 5.svg;
      42)[GWR 1] die Schenkung der Jette Silberthau aus Seligenstadt, z. Z. in Stuttgart, zum Zwecke der Abhaltung eines Gedächtnißgottesdienstes für ihren verstorbenen Ehemann resp. Sohn und zur Armenunterstützung, im Betrage von 600 Mark 5.svg an die israelitische Religionsgemeinde zu Seligenstadt.
      In Folge Allerhöchsten Auftrags werden diese Stiftungen hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
      Darmstadt, am 12. October 1885.

Großherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz.
Finger.
Schaum.



Bekanntmachung,
die zur Ausfertigung und Erledigung von Uebergangsscheinen ermächtigten Stellen betreffend.

      Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 12. Dezember 1873 (Reg.-Blatt Nr. 49) wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß der Ortseinnehmerei Beerfelden die Befugniß zur




Anmerkungen der GenWiki-Redaktion (GWR)

  1. Druckfehler in Textvorlage: 41)