Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1885/B156
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Beilage Nr. 20.
Bekanntmachung,
die für das Rechnungsjahr 1885/86 zur Bestreitung der Communalbedürfnisse der Stadt Worms zu erhebenden Umlagen betreffend.
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Zur Besichtigung sind geöffnet: Das archäologische Museum in später zu bestimmenden Stunden, die Sammlungen des Instituts für Kunstwissenschaft (Kanzleigebäude) Samstags von 11-12 Uhr, das Universitäts-Herbarium Samstags von 9-11 Uhr, der botanische Garten an Wochentagen Vormittags von 8-12 Uhr, Nachmittags von 1-5 Uhr, Samstags nur bis 4 Uhr, Sonntags von 9-11 und von 2-4 Uhr, die Gewächshäuser im botanischen Garten an den Wochentagen von 1-2 Uhr, die mineralogische Schausammlung Sonntags von 10-12 Uhr, die Sammlungen des landwirthschaftlichen Instituts in später zu bestimmenden Stunden, der Forstgarten täglich.
die für das Rechnungsjahr 1885/86 zur Bestreitung der Communalbedürfnisse der Stadt Worms zu erhebenden Umlagen betreffend.