Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1885/B051

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1885
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Beilage Nr. 7.



Uebertrag
1 110 604 Mark 5.svg 68 Pfennig.svg
h. Kosten der summarischen Revision der Brandversicherungskapitalien 11 " 50 "
i. Kosten der verstärkten Brandversicherungs-Commission 99 " - "
k. Verschiedene Ausgaben und zwar:
      Beitrag zu den Kosten des Verbands öffentlicher Feuerversicherungs-Anstalten in Deutschland 219 Mark 5.svg - Pfennig.svg
      Kosten der Beschickung der Versammlung von Vertretern öffentlicher Feuerversicherungs-Anstalten zu Flensburg 461 " 40 " 680 " 40 "
l. Diäten und Reisekosten des Brandversicherungs-Inspectors für die Monate September bis December 653 " 13 "
m. Beitrag in den Fonds zur Unterstützung verunglückter Feuerwehrleute und zur Förderung des Löschwesens, gemäß Art.1 des Gesetzes vom 10. September 1878; Ein Procent der Einnahme mit 11 393 " - "
im Ganzen also auf
1 123 441 Mark 5.svg 71 Pfennig.svg


      Gemäß Verfügung Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz vom 27. April 1885, zu Nr. J. 9453, soll dieses Bedürfniß durch einen Ausschlag von Elf und ein halber Pfennig auf je Einhundert Mark Brandversicherungskapital, das am Schlusse des Jahres 1884

in der Provinz Oberhessen 267 288 950 Mark 5.svg
" " " Starkenburg 390 872 970 "
" " " Rheinhessen 332 567 140 "
demnach im Ganzen
990 729 060 Mark 5.svg

beträgt, gedeckt werden und die Erhebung dieses Beitrags in den ersten fünf und zwanzig Tagen des Monats Juli laufenden Jahres in einem Ziele erfolgen.
      Bestehender Verordnung gemäß wird dies hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
      Darmstadt, am 30. April 1885.

Großherzogliche Brandversicherungs-Commission.
v. Preuschen.
Hechler.