Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1884/167
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Großherzoglich Hessisches
Regierungsblatt.
Nr. 22.
Darmstadt, den 7. August 1884.
Bekanntmachung,
die Ausführung des Gesetzes über die Anfertigung und Verzollung von Zündhölzern vom 13. Mai 1884, betreffend.
Großherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz.
Finger.
GenWiki - Digitale Bibliothek | |
---|---|
Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1884 | |
<<<Vorherige Seite [166] |
Nächste Seite>>> [168] |
Datei:Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1884.djvu | |
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien | |
Texterfassung: korrigiert | |
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Bevor dieser Text als fertig markiert werden kann, ist jedoch noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.
|
Regierungsblatt.
Inhalt: | Bekanntmachung, die Ausführung des Gesetzes über die Anfertigung und |
Verzollung von Zündhölzern vom 13. Mai 1884, betreffend. |
die Ausführung des Gesetzes über die Anfertigung und Verzollung von Zündhölzern vom 13. Mai 1884, betreffend.
Die nachstehend abgedruckte Bekanntmachung des Reichskanzlers wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Darmstadt, den 22. Juli 1884.
Finger.
de Beauclair.