Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1883/B120

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
GenWiki - Digitale Bibliothek
Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1883
Inhalt
Alphabetisches Inhaltsverzeichniß:
ABEFGH KLMNOPRSTUVWZ

Beilagen:
Alphabetisches Inhaltsverzeichniß:
ABCDGHI/J KLNOPRSTUW
Alphabetisches Namensregister:

ABC DEFGH I/JKL MNOPQRS TUVW YZ
<<<Vorherige Seite
[B119]
Nächste Seite>>>
[B121]
Datei:Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1883.djvu
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien
Texterfassung: korrigiert
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Bevor dieser Text als fertig markiert werden kann, ist jedoch noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.


Beilage Nr. 15.



Bekanntmachung,
die Erhebung einer confessionellen Umlage von den Angehörigen der evangelischen Gemeinde Kastel-Kostheim betreffend.

      Unter Bezugnahme auf unsere Bekanntmachung vom 14. April d. Js., in Beilage Nr. 11 zum Regierungsblatt, wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß mit Genehmigung Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz in der evangelischen Religionsgemeinde Kastel-Kostheim im Jahre 1883/84 zur Bestreitung der kirchlichen Bedürfnisse der Betrag von 693 Mark 5.svg auf das gesammte Communalsteuerkapital der Evangelischen mit einem Beitrag von 3,085 Pfennig.svg auf einen Gulden Communalsteuerkapital ausgeschlagen und in 6 Zielen mit den gewöhnlichen Communalsteuern von Kastel und Kostheim erhoben werden soll.

Mainz, am 13. Juni 1883.
Großherzogliches Kreisamt Mainz.
I. V.:
Heß.
Namensveränderungen.
1) Am 24. Mai wurde der Maria Elisabetha Reitz zu Königstädten gestattet, daß dieselbe künftighin den Familiennamen "Linker", -
2) am 27. Mai wurde der Johanna Janson aus Offenbach, dermalen zu Baden-Baden, gestattet, daß dieselbe statt ihres bisherigen in Zukunft den Familiennamen "Wolter", - führe.


Concurrenzeröffnungen.
Erledigt sind:
1) eine (die zweite) mit einem evangelischen Lehrer zu besetzende Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Reichenbach, im Kreise Bensheim, mit einem jährlichen Gehalte von 900 Mark 5.svg . - Dem Herrn Grafen zu Erbach-Schönberg steht das Präsentationsrecht zu dieser Stelle zu;
2) die mit einem evangelischen Lehrer zu besetzende Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Etzean, im Kreise Erbach, mit einem jährlichen Gehalte von 900 Mark 5.svg . - Dem Herrn Grafen zu Erbach-Fürstenau steht das Präsentationsrecht zu dieser Stelle zu;
3) eine mit einem katholischen Lehrer zu besetzende Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Ebersheim, im Kreise Mainz, mit einem jährlichen Gehalte von 900-1000 Mark 5.svg . - Mit der Stelle ist Organistendienst verbunden;
4) eine mit einem katholischen Lehrer zu besetzende Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Nieder-Olm, im Kreise Mainz, mit einem jährlichen Gehalte von 900 Mark 5.svg ;
5) zwei mit katholischen Lehrern zu besetzende Lehrerstellen an der Gemeindeschule zu Viernheim, im Kreise Heppenheim, mit einem nach dem Dienstalter des betreffenden Lehrers sich bemessenden jährlichen Gehalte von je 1000-1600 Mark 5.svg ;
6) eine Lehrerinnenstelle an der katholischen Schule zu Gernsheim, im Kreise Groß-Gerau, mit einem jährlichen Gehalte von 1000 Mark 5.svg ;
7) eine (die zweite) Lehrerstelle an der evangelischen Schule zu Vielbrunn, im Kreise Erbach, mit einem jährlichen Gehalte von 900 Mark 5.svg . - Dem Herrn Fürsten zu Löwenstein-Wertheim-Rosenberg und dem Herrn Grafen zu Erbach-Schönberg steht das Präsentationsrecht zu dieser Stelle zu.