Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1883/B117
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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1883 | |
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Datei:Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1883.djvu | |
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Vorstehende Uebersicht wird hierdurch als richtig bescheinigt und unter dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Erhebung der Umlagen in der Gemeinde Lich in sechs Zielen und zwar während der Monate April, Juni, August, October und December 1883 und Februar 1884, dagegen in den übrigen Gemeinden in vier Zielen, nämlich während der Monate Juni, August, October und December 1883, stattfinden soll.
- Gießen, am 12. Juni 1883.
Dr. Boekmann.
die Niederschlagung von Kopfgeld in der israel. Religionsgemeinde Wolfskehlen-Goddelau betr.
Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß mit Genehmigung Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz vom 11. l. M., zu Nr. M. J. 14355, von dem in Beilage 6 des Großherzoglichen Regierungsblattes pro 1882 publicirten Kopfgelde der israel. Religionsgemeinde Wolfskehlen-Goddelau im Betrage von 200 die Hälfte mit 100 niedergeschlagen worden ist.
- Groß-Gerau, den 15. Juni 1883.
v. Schenck.