Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1883/054

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1883
Inhalt
Alphabetisches Inhaltsverzeichniß:
ABEFGH KLMNOPRSTUVWZ

Beilagen:
Alphabetisches Inhaltsverzeichniß:
ABCDGHI/J KLNOPRSTUW
Alphabetisches Namensregister:

ABC DEFGH I/JKL MNOPQRS TUVW YZ
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Datei:Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1883.djvu
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Nr. 14.



      Die Bürgermeisterei Erfelden benachrichtigt den daselbst stationirten Dammwärter. Die Bürgermeisterei Leeheim schickt die Nachrichten durch Eilboten nach dem Kammerhof, von wo solche der auf dem Schusterwörth stationirte Dammwärter abholt.
11. Darmstadt. - Kaiserliches Telegraphenamt. - Dasselbe stellt je eine Ausfertigung der Telegramme der Abtheilung für Bauwesen des Großherzoglichen Ministeriums der Finanzen zu und gibt solche weiter an das Kaiserliche Telegraphenamt Frankfurt, sowie an die nachstehend näher bezeichneten Orte und Adressen.
§ 9.
Telegraphenamt Darmstadt.
      Das Kaiserliche Telegraphenamt Darmstadt empfängt nach Vorstehendem die Wasserstands-Nachrichten des Rheins und Neckars von dem Postamt Worms, und ferner die telegraphischen Wasserstands-Nachrichten des oberen Mains. - Alle anlangenden Nachrichten werden der Abtheilung für Bauwesen des Finanzministeriums mitgetheilt und dem Kaiserlichen Telegraphenamt in Frankfurt a. M. übermittelt. Ferner erfolgt die Benachrichtigung der nachstehend bezeichneten interessirten Behörden und Gemeinden in den Gebieten des Rheins und Mains.
Telegramme von Darmstadt nach:
1. Groß-Gerau. - a. Kreisamt. - b. Kreisbauamt.
Das Kreisamt befördert die Wasserstands-Nachrichten durch Eilboten an die Bürgermeisterei Geinsheim. Die Bürgermeisterei Geinsheim benachrichtigt den auf dem Kornsand stationirten Dammwärter.
2. Trebur. - Bürgermeisterei. - Die Bürgermeisterei Trebur benachrichtigt durch Eilboten die Bürgermeisterei Astheim. Die Bürgermeisterei Astheim benachrichtigt den auf der Jacobsberger Aue stationirten Dammwärter.
3. Bischofsheim. - Bürgermeisterei. - Die Bürgermeisterei Bischofsheim befördert die Nachrichten durch Eilboten an die Bürgermeisterei Ginsheim und Letztere benachrichtigt den in Ginsheim stationirten Dammwärter.
4. Kastel. - Bürgermeisterei.
5. Kostheim. - Bürgermeisterei. Die Bürgermeisterei benachrichtigt den in Kostheini stationirten Dammwärter.
§ 10.
      Von dem Telegraphenamt Darmstadt empfangen die nachstehend genannten Behörden und Gemeinden nur die von dem oberen Main - Schweinfurt, Würzburg, Aschaffenburg - einlaufenden Wasserstands-Nachrichten: