Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1882/B135

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1882
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Beilage Nr. 17.


Uebersicht der für das Jahr 1882 genehmigten Umlagen zur Bestreitung der Bedürfnisse der israelitischen Religionsgemeinden im Kreise Mainz.


Or
d.
-N
r.
Namen der Gemeinden.
Ausschlag
für das
Jahr 1882.
Beitrag
auf 1 fl.
Normal-
steuer-
kapital.
Erh
ebu
ngs
zie
le.
Bemerkungen.
Mark 5.svg
Pfennig 5.svg
Pfennig 5.svg
1 Bretzenheim mit Finthen 324
-
2,605 4 Auf das Steuerkapital. Budgetperiode
1882/83. Zweites Drittel von 972 Mark 5.svg
2 Ebersheim mit Harxheim 560
-
31,204 4 Desgleichen von 1680 Mark 5.svg
3 Essenheim mit Ober-Olm 504
-
39,651 4 Allgemeine Bedürfnisse. Auf das Steuer-
kapital. Budgetperiode 1881/83. Zweites
Drittel von 2202 Mark 5.svg
230
-
12,891 4 Schuldentilgung.
4 Hechtsheim 822
-
27,718 4 Auf das Steuerkapital. Budgetperiode
1881/83. Zweites Drittel von 2466 Mark 5.svg
5 Kastel 540
-
20,425 4 Auf das Steuerkapital Budgetperiode 1882.
6 Mainz 33,423 38
-
-
Nach Klassen. Budgetperiode 1882.
7 Nieder-Olm 922
-
30,222 4 Auf das Steuerkapital. Budgetperiode
1881 83. Zweites Drittel von 2766 Mark 5.svg
8 Sörgenloch 100
-
16,434 4 Desgleichen von 300 Mark 5.svg
9 Stadecken 84
-
12,547 4 Desgleichen von 252 Mark 5.svg
10 Weisenau mit Laubenheim 506
-
22,228 4 Desgleichen von 1518 Mark 5.svg

      Vorstehende Uebersicht wird hiermit als richtig bescheinigt und unter dem Anfügen zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß die Erhebung der Umlagen in den Monaten Juli, August, October und Dezember geschehen soll.

      Mainz, den 12. Juni 1882.

Großherzogliches Kreisamt Mainz.
Küchler.



Ermächtigungen zur Annahme und zum Tragen eines fremden Ordens.
            Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben Allergnädigst geruht:
1) am 23. Juni dem Generaladjutanten und Ordenskanzler General-Lieutenant à la suite von Grolman die Erlaubniß zur Annahme und zum Tragen des ihm von Seiner Majestät dem König von Sachsen verliehenen Großkreuzes des Albrechts-Ordens, - dem Großherzoglichen Kammerherrn und Hofjägermeister Ludwig von Werner die Erlaubniß zur Annahme und zum Tragen des ihm von Seiner Majestät dem König von Sachsen verliehenen Comthurkreuzes 1. Klasse des Albrechts-Ordens, -
2) am 24. Juni dem Stallmeister Namendorf die Erlaubniß zur Annahme und zum Tragen des demselben von Seiner Majestät dem König von Sachsen verliehenen Ritterkreuzes 1. Klasse des Albrechts-Ordens, - zu ertheilen.