Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1882/B030

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1882
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Beilage Nr. 4.


Mark 5.svg
Pfennig 5.svg
Mark 5.svg
Pfennig 5.svg
Uebertrag
7,225
47
Gemeinde Nieder-Flörsheim
1,249
-
"
Wachenheim
647
26
Dieselbe
403
92
9,525
65
5) Ausgeliehene Kapitalien
71,717
-
6) Gehalt des Rechners
464
50
7) Sonstige Ausgaben
36
56
Gesammtsumme der Ausgabe
81,740
71
C. Abschluß.
Die Gesammt-Einnahme beträgt
81,804
65
Die Gesammt-Ausgabe beträgt
81,740
71
Verglichen bleibt Rest
63
9
welcher in baarem Vorrath besteht.

      Mainz, den 18. Februar 1882.

Großherzogliche Provinzial-Direction Rheinhessen.
I. V.
Heß, Regierungsrath.



Bekanntmachung,
die Nichterhebung eines Theils der Umlagen der Gemeinde Messenhausen für 1881/82 betreffend.

       Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß mit Genehmigung Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz die drei letzten Ziele von der zur Bestreitung der Ausgaben der Gemeinde Messenhausen für 1881/82 nach Beilage Nr. 6 zum Großherzoglichen Regierungsblatt vom 19. März 1881 vorgesehenen Umlage nicht zur Erhebung kommen sollen.

      Dieburg, am 21. Januar 1882.

Großherzogliches Kreisamt Dieburg.
Hallwachs.