Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1882/174
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Nr. 21.
Civilversorgungsschein.
Staatsbehörden des (Name des Bundesstaats)
GenWiki - Digitale Bibliothek | |
---|---|
Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1882 | |
<<<Vorherige Seite [173] |
Nächste Seite>>> [175] |
Datei:Ghzglhess regbl 1882.djvu | |
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien | |
Texterfassung: korrigiert | |
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Bevor dieser Text als fertig markiert werden kann, ist jedoch noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.
|
Anlage C.
Dem (Vor- und Zuname, Charge in der Gendarmerie bezw. im Landjägercorps oder in der Schutzmannschaft) ist gegenwärtiger Civilversorgungsschein nach
einer | activen Militärdienstzeit von | … … … … | Jahren | … … … … | Monaten | |
einer | weiteren Dienstzeit in der Gendarmerie | |||||
(bezw. im Landjägerrorps oder in der Schutz- mannschaft) von |
… … … … | … … … … | ||||
mithin nach einer Gesammtdienstzeit von | … … … … | … … … … |
ertheilt worden.
Er ist auf Grund dieses Scheines zur Versorgung im Civildienste bei den
nach Maßgabe der darüber bestehenden Bestimmungen berechtigt.
Der Inhaber bezieht eine Pension den … … … … … … … … … … monatlich.
N. N., den … … ten … … … … … … … 18… … …
(Behörde, welche über den Anspruch auf den Civilversorgungsschein entschieden hat.) | ||
Alter: … … … … … Jahre. | ||
(Nr. des Civilversorgungsscheins.) (Nr. der Invalidenliste.) |
Unterschrift des betreffenden Militärvorgesetzten. |