Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1881/101
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Großherzoglich Hessisches
Regierungsblatt.
Nr. 14.
Darmstadt den 1. Juni 1881.
Bekanntmachung,
betreffend Aenderung und Ergänzung des Bahnpolizei-Reglements für die Eisenbahnen Deutschlands, sowie der Bestimmungen über die Befähigung von Bahnpolizeibeamten und Locomotivführern.
Großherzogliches Staatsministerium.
v. Starck.
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Regierungsblatt.
Inhalt: | Bekanntmachung, betreffend Aenderung und Ergänzung des Bahnpolizei-Reglements für die Eisenbahnen Deutschlands, sowie der Bestimmungen über die Befähigung von Bahnpolizeibeamten und Locomotivführern. |
betreffend Aenderung und Ergänzung des Bahnpolizei-Reglements für die Eisenbahnen Deutschlands, sowie der Bestimmungen über die Befähigung von Bahnpolizeibeamten und Locomotivführern.
Mit Bezug auf die Bekanntmachungen des Großherzoglichen Gesammt-Ministeriums vom 13. Februar 1875 (Regierungsblatt Nr. 10 pag. 111), vom 19. Juni 1878 (Regierungsblatt Nr. 9 pag. 37) und vom 25. Juni 1878 (Regierungsblatt Nr. 11 pag. 65) werden die nachstehenden, von dem Bundesrath beschlossenen und von dem Reichskanzler unterm 17. l. Mts. publicirten Aenderungen und Ergänzungen des Bahnpolizei-Reglements für die Eisenbahnen Deutschlands, sowie der Bestimmungen über die Befähigung von Bahnpolizeibeamten und Locomotivführern zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Darmstadt, den 23. Mai 1881.
v. Starck.
Rothe.