Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1860/216

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1860
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Nr. 18.


III. Nach dem Abschluß der Rechnung sind aber:
1) auf die unter I. 4 cc. oben als vorläufig uneinbringlich bezeichneten 2 Nachzahlungen von zusammen 253 fl. 50 kr. noch eingegangen:
a) von einem Versicherer 126 fl. 55 kr.
b) von dem andern 25 fl. - kr.
151 fl. 55 kr.
wodurch sich der Vorrath erhöht hat auf
1008 fl. 273/4 kr.
2) Verausgabt wurde nach dem Abschluß der Rechnung noch eine Vertretungssumme nebst Verzugszinsen für einen versicherten Militärpflichtigen, welcher nur fünf Jahre zu dienen hat, und gehen ab 336 fl. 40 kr.
bleiben
671 fl. 473/4 kr.
3) Hiervon gehen aber noch weiter ab, die aus der Nachlaßmasse der Jonas Meyer Wittwe von Griesheim, auf Grund landgerichtlicher Weisung nur unter dem Vorbehalt des etwaigen Rückempfangs, für den Fall, daß demnächst durch gerichtliche Entscheidung anderen Gläubigern jener Masse der Vorzug zuerkannt werden sollte (§. 86 der Steuerexecutionsordnung), entrichtete Nachzahlung mit 126 fl. 55 kr. und die unter I. 7 oben erwähnten Hebgebühren dieser Nachzahlung mit 3 fl. 48 kr., zusammen also 130 fl. 43 kr.
Bleibt Ueberschuß
541 fl. 43/4 kr.
4) Dieser Ueberschuß ist nach §. 28 der Statuten unter die nach I. 4 oben verbliebenen 804
Versicherer, jedoch nach Abzug von 3
Versicherern, welche eine Nachzahlung nicht geleistet haben (I. 4 aa. oben); von 2
Versicherern, von welchen nur ein geringer Theil der Nachzahlung geleistet werden konnte (I. 4 bb. und III. 1 b. oben); und von 1
Versicherer (Jonas Meyer Wittwe), für welchen die Nachzahlung noch in der Kasse reservirt ist (III. 3 oben).
6
mithin noch an
798
Versicherer folgendermaßen zu vertheilen:
a) an 782 Versicherer je 403/4 kr. (Vierzig drei Viertel Kreuzer) 531 fl. 61/2 kr.