Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1860/216
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Nr. 18.
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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1860 | |
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1) | auf die unter I. 4 cc. oben als vorläufig uneinbringlich bezeichneten 2 Nachzahlungen von zusammen 253 fl. 50 kr. noch eingegangen: | ||||||||
a) von einem Versicherer | 126 | fl. | 55 | kr. | |||||
b) von dem andern | 25 | fl. | - | kr. | |||||
151 | fl. | 55 | kr. | ||||||
wodurch sich der Vorrath erhöht hat auf |
1008 | fl. | 273/4 | kr. | |||||
2) | Verausgabt wurde nach dem Abschluß der Rechnung noch eine Vertretungssumme nebst Verzugszinsen für einen versicherten Militärpflichtigen, welcher nur fünf Jahre zu dienen hat, und gehen ab | 336 | fl. | 40 | kr. | ||||
bleiben |
671 | fl. | 473/4 | kr. | |||||
3) | Hiervon gehen aber noch weiter ab, die aus der Nachlaßmasse der Jonas Meyer Wittwe von Griesheim, auf Grund landgerichtlicher Weisung nur unter dem Vorbehalt des etwaigen Rückempfangs, für den Fall, daß demnächst durch gerichtliche Entscheidung anderen Gläubigern jener Masse der Vorzug zuerkannt werden sollte (§. 86 der Steuerexecutionsordnung), entrichtete Nachzahlung mit 126 fl. 55 kr. und die unter I. 7 oben erwähnten Hebgebühren dieser Nachzahlung mit 3 fl. 48 kr., zusammen also | 130 | fl. | 43 | kr. | ||||
Bleibt Ueberschuß |
541 | fl. | 43/4 | kr. | |||||
4) | Dieser Ueberschuß ist nach §. 28 der Statuten unter die nach I. 4 oben verbliebenen | 804 | |||||||
Versicherer, jedoch nach Abzug von | 3 | ||||||||
Versicherern, welche eine Nachzahlung nicht geleistet haben (I. 4 aa. oben); von | 2 | ||||||||
Versicherern, von welchen nur ein geringer Theil der Nachzahlung geleistet werden konnte (I. 4 bb. und III. 1 b. oben); und von | 1 | ||||||||
Versicherer (Jonas Meyer Wittwe), für welchen die Nachzahlung noch in der Kasse reservirt ist (III. 3 oben). | |||||||||
6 | |||||||||
mithin noch an |
798 | ||||||||
Versicherer folgendermaßen zu vertheilen: | |||||||||
a) | an 782 Versicherer je 403/4 kr. (Vierzig drei Viertel Kreuzer) | 531 | fl. | 61/2 | kr. |