Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1851/260

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1851
Alphabetisches Inhaltsverzeichniß:
AB CDE FGHI/J KLMNOP QRSUV WZ
Alphabetisches Namensregister:
ABCD EFGHI/JK LMNOPQRS TUVWZ
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1851.djvu
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No. 25.
der Aufgabe für die Berechtigung zur Portofreiheit vorgeschrieben ist, als Offizialsachen bezeichnet und mit dem Dienstsiegel verschlossen sind, auch auf der Adresse die absendende Behörde angegeben ist.
An dem Portofreithum Großherzogl. Dienstsendnngen auf den Posten des Großherzogthums, sowie auf den Posten der übrigen Länder, welche zum Fürstlich Thurn- und Taxisschen Postverwaltungsbezirke gehören, wird mit dem Anschluß des Großberzogthums an den Postverein nichts geändert. Dagegen hören mit dem oben angegebenen Tage der Ausführung des Postvereinsvertrags alle Portofreithümer auf, welche einzelnen Personen bisher auf den Grund des Postlehnsvertrags für ihre Privatcorrespondenz zugestanden habe.
Das Portofreithum Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs und der Glieder des Großherzoglichen Hauses bleibt bestehen und erstreckt sich nach wie vor auf sämmtliche, jeweilen unter Fürstlich Thurn- und Taxisscher Verwaltung stehende Posten.
Darmstadt den 3. September 1851.
Aus allerhöchstem Auftrag:
Großherzoglich Hessisches Ministerium des Hauses und des Aeußern.
v. Dalwigk.
Müller.


Bekanntmachung, die Erhebung des Chausseegeldes auf der Provinzialstraße von Grünberg über Londorf bis zur Kurhessischen Grenze betreffend.

Höchstem Auftrage zufolge bringt die unterzeichnete Behörde hiermit zur öffentlichen Kenntniß, daß auf der 500 Klafter langen Straßenstrecke von Londorf bis zur Kurhessischen Grenze gegen Nordeck die Erhebung des gesetzlichen Chausseegeldes vom 1. October d. J. an beginnen wird.

Darmstadt den 1. September 1851.
Großh. Hessische Ober-Steuer-Direction.
Görtz.
Langsdorf.

Bekanntmachung,
die Ergebnisse der Verwaltung des allgemeinen katholischen Kirchenfonds vom Jahre 1850.

Auf den Grund der nunmehr abgeschlossenen Rechnung werden die Ergebnisse der Verwaltung des allgemeinen katholischer Kirchenfonds vom Jahre 1850 in nachstehender Uebersicht hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.

Darmstadt den 5. August 1851.
Großh. Hessische Regierungscommission des Regierungsbezirks Darmstadt.
I. V. d . D.
Müller.