Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1851/242

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
GenWiki - Digitale Bibliothek
Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1851
Alphabetisches Inhaltsverzeichniß:
AB CDE FGHI/J KLMNOP QRSUV WZ
Alphabetisches Namensregister:
ABCD EFGHI/JK LMNOPQRS TUVWZ
<<<Vorherige Seite
[241]
Nächste Seite>>>
[243]
Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1851.djvu
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien
Texterfassung: korrigiert
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Bevor dieser Text als fertig markiert werden kann, ist jedoch noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.



No. 22.

44) Catharina Bender von Steinheim, wegen im dritten Rückfall begangener Landstreicherei, in eine Correctionshausstrafe von 1 1/2 Jahren, mit derselben Schärfung während der ersten 14 Tage eines jeden halben Jahres der Strafzeit, sowie zur Stellung unter polizeiliche Aufsicht auf 3 Jahre nach verbüßter Strafe, - durch Urtheil vom 21. Februar 1851.
45) Philipp Straub von Humetroth, wegen Diebstahls und Landstreicherei, in eine Correctionhausstrafe von 1 Jahr und 5 Monaten, mit derselben Schärfung während der ersten 14 Tage eines jeden halben Jahres der Strafzeit, sowie zur Stellung unter polizeiliche Aufsicht auf 2 Jahre nach verbüßter Strafe, - durch Urtheil vom 28. Febr. 1851.
46) Susanne Alt, von Rüsselsheim, wegen Landstreicherei, in eine Correctionshausstrafe von 15 Monaten, mit derselben Schärfung während 14 Tagen eines jedem Vierteljahr der Strafzeit, sowie zur Stellung unter polizeiliche Aufsicht auf 3 Jahre nach verbüßter Strafe - durch Urtheil vom 5. März 1851.
47) Catharina Becker von Niedermodau, wegen Landstreicherei, in eine Correctionshausstrafe von 1 1/2 Jahren mit derselben Schärfung wie vorher während jedesmal 14 Tagen in jedem Vierteljahr der Strafzeit, sowie zur Stellung unter polizeiliche Aufsicht auf 3 Jahre nach verbüßter Strafe, - durch Urtheil vom 5. März 1851.
48) Nicolaus Wenner von Crumstadt,wegen Körperverletzung, in eine Correctionshausstrafe von 1 1/2 Jahren, durch Urtheil vom 19. März 1851.
49) Georg Hofmann von Böllstein, wegen im zwhnten Rückfall begangener Landstreicherei, in eine Zuchthausstrafe von 3 Jahren, geschärft durch Beschränkung der Kost auf Wasser und Brod, je um den andern Tag, während 14 Tagen in jedem halben Jahre der Strafzeit, sowie zur Stellung unter polizeiliche Aufsicht auf 3 Jahre nach verbüßter Strafe, - durch Urtheil vom 11. März 1851.
50) Georg Blattner, gewesener Bürgermeister von Georgenhausen, wegen Dienstvergehen, in eine Correctionshausstrafe von 1 1/2 Jahren, durch Urtheil vom 22. December 1849.
III. Von den Stadt- und Landgerichten der Provinz Starkenburg;
a) Von Gr. Stadtgericht Darmstadt:
1) Kaspar Siegrist von Messel, wegen im dritten Rückfall verübter Gewohnheitsbettelei, in eine Correctionshausstrafe von 1 1/2 Jahren - durch Urtheil vom 5. December 1850.
2) Lisette Kleier von Darmstadt, wegen Diebstahls in eine Correctionhausstrafe von 1 Jahr durch Urtheil vom 4. October 1850.
3) Valentin Uebelshäuser, Hofchorist von Farmstadt, wegen vieler Diebstähle, in eine Correctionshausstrafe von 1 Jahr und 4 Monate - durch Urtheil vom 1. März 1851.
b) Von Gr. Landgericht Zwingenberg
1) Adam Metzger von Balkhausen, wegen Diebstahls, in eine Correctionshausstrafe von 1Jahr und 5 Monaten, durch Urtheil vom 22. Mai 1849.
2) Philipp Fröhlich von Großzimmern, wegen Diebstahls, in eine Correctionhausstrafe von 1 Jahr, durch Urtheil vom 1. März 1851.


Characterverrleihung

Am 23. Juni wurde dem Postexpeditor Jacob Werle zu Bensheim der Character als Postmeister verliehen.