Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1851/242
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
III. Von den Stadt- und Landgerichten der Provinz Starkenburg;
a) Von Gr. Stadtgericht Darmstadt:
b) Von Gr. Landgericht Zwingenberg
Characterverrleihung
GenWiki - Digitale Bibliothek | |
---|---|
Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1851 | |
Alphabetisches Inhaltsverzeichniß: AB CDE FGHI/J KLMNOP QRSUV WZ Alphabetisches Namensregister: ABCD EFGHI/JK LMNOPQRS TUVWZ | |
<<<Vorherige Seite [241] |
Nächste Seite>>> [243] |
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien | |
Texterfassung: korrigiert | |
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Bevor dieser Text als fertig markiert werden kann, ist jedoch noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.
|
No. 22.
- 44) Catharina Bender von Steinheim, wegen im dritten Rückfall begangener Landstreicherei, in eine Correctionshausstrafe von 1 1/2 Jahren, mit derselben Schärfung während der ersten 14 Tage eines jeden halben Jahres der Strafzeit, sowie zur Stellung unter polizeiliche Aufsicht auf 3 Jahre nach verbüßter Strafe, - durch Urtheil vom 21. Februar 1851.
- 45) Philipp Straub von Humetroth, wegen Diebstahls und Landstreicherei, in eine Correctionhausstrafe von 1 Jahr und 5 Monaten, mit derselben Schärfung während der ersten 14 Tage eines jeden halben Jahres der Strafzeit, sowie zur Stellung unter polizeiliche Aufsicht auf 2 Jahre nach verbüßter Strafe, - durch Urtheil vom 28. Febr. 1851.
- 46) Susanne Alt, von Rüsselsheim, wegen Landstreicherei, in eine Correctionshausstrafe von 15 Monaten, mit derselben Schärfung während 14 Tagen eines jedem Vierteljahr der Strafzeit, sowie zur Stellung unter polizeiliche Aufsicht auf 3 Jahre nach verbüßter Strafe - durch Urtheil vom 5. März 1851.
- 47) Catharina Becker von Niedermodau, wegen Landstreicherei, in eine Correctionshausstrafe von 1 1/2 Jahren mit derselben Schärfung wie vorher während jedesmal 14 Tagen in jedem Vierteljahr der Strafzeit, sowie zur Stellung unter polizeiliche Aufsicht auf 3 Jahre nach verbüßter Strafe, - durch Urtheil vom 5. März 1851.
- 48) Nicolaus Wenner von Crumstadt,wegen Körperverletzung, in eine Correctionshausstrafe von 1 1/2 Jahren, durch Urtheil vom 19. März 1851.
- 49) Georg Hofmann von Böllstein, wegen im zwhnten Rückfall begangener Landstreicherei, in eine Zuchthausstrafe von 3 Jahren, geschärft durch Beschränkung der Kost auf Wasser und Brod, je um den andern Tag, während 14 Tagen in jedem halben Jahre der Strafzeit, sowie zur Stellung unter polizeiliche Aufsicht auf 3 Jahre nach verbüßter Strafe, - durch Urtheil vom 11. März 1851.
- 50) Georg Blattner, gewesener Bürgermeister von Georgenhausen, wegen Dienstvergehen, in eine Correctionshausstrafe von 1 1/2 Jahren, durch Urtheil vom 22. December 1849.
- 1) Kaspar Siegrist von Messel, wegen im dritten Rückfall verübter Gewohnheitsbettelei, in eine Correctionshausstrafe von 1 1/2 Jahren - durch Urtheil vom 5. December 1850.
- 2) Lisette Kleier von Darmstadt, wegen Diebstahls in eine Correctionhausstrafe von 1 Jahr durch Urtheil vom 4. October 1850.
- 3) Valentin Uebelshäuser, Hofchorist von Farmstadt, wegen vieler Diebstähle, in eine Correctionshausstrafe von 1 Jahr und 4 Monate - durch Urtheil vom 1. März 1851.
- 1) Adam Metzger von Balkhausen, wegen Diebstahls, in eine Correctionshausstrafe von 1Jahr und 5 Monaten, durch Urtheil vom 22. Mai 1849.
- 2) Philipp Fröhlich von Großzimmern, wegen Diebstahls, in eine Correctionhausstrafe von 1 Jahr, durch Urtheil vom 1. März 1851.
Am 23. Juni wurde dem Postexpeditor Jacob Werle zu Bensheim der Character als Postmeister verliehen.