Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1851/189

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1851
Alphabetisches Inhaltsverzeichniß:
AB CDE FGHI/J KLMNOP QRSUV WZ
Alphabetisches Namensregister:
ABCD EFGHI/JK LMNOPQRS TUVWZ
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1851.djvu
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No.18.

Uebersicht der Umlagen zur Bestreitung der Communalbedürfnisse der israelitischen Religionsgemeinden des Regierungsbezirks Biedenkopf für das Jahr 1851.

O
r
d
n.
-
N
r.

Namen der Gemeinden Ausschlag. Beitrag auf einen Gulden Normalsteuerkapital. Bemerkungen
fl.
kr.
kr.
pf.
1 Breidenbach
174
-
12
0,814
2 Wallau
3 Gladenbach
113
30
2
3,92
Diese Umlagen werden in der Rechnung der israelitischen Religionsgemeinde Gladenbach verrechnet.
4 Elmshausen
3
19 1/2
-
3,61
5 Buchenau
1
27 1/2
-
3,12
6 Böhl
293
6
2,0338
7 Basdorf
8 Marienhagen
9 Oberwerda
10 Eimelrod
132
-
15
0,2281
Von dieser Umlage wird in jedem der Jahre 1851 und 1852 die Hälfte erhoben

Vorstehende Uebersicht wird hiermit als wahrhaft beglaubigt und mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Erhebung der Umlagen in vier Zielen, nämlich in den Monaten August, September, October und November geschehen soll.

Biedenkopf, am 13. Juni 1851.
Großh. Hess. Regierungs-Commission des Regierungsbezirks Biedenkopf.
Trapp.


Bekanntmachung, die Nichterhebung eines Ziels der Umlagen der Gemeinde Oberwerba in 3. Classe für 1850 betr.

Von Großh. Ministerium des Innern ist genehmigt worden, daß von den, in vier Zielen in dritter Klasse für 1850 zu erhebenden, Umlagen der Gemeinde Oberwerba ein Ziel im Betrag von 71 fl. 15 kr. nicht erhoben werden soll, was hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.

Biedenkopf, den 18. Juni 1851.
Großh. Hess. Regierungs-Commossion des Regierungsbezirks Biedenkopf.
Trapp.