Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1851/122
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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1851 | |
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No. 13.
- 3) die Schulbedürfnisse auf das Steuerkapital der betreffenden Confessionsmitglieder, und endlich
- 4) die Parzellenvermessungskosten auf das Grundsteuerkapital der Besitzer
umgelegt.
Vorstehende Uebersicht wird hiermit als richtig bescheinigt und unter dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Erhebung der Umlagen in sechs Erhebungszielen, und zwar in den Monaten Mai, Juni, Juli, August, September und October dieses Jahres stattfinden soll.
- Heppenheim, den 26. April 1851.
Durch Urtheil des Großherzogl. Kreisgerichts zu Alzey vom 9. April 1851 ist zur Constatirung der Abwesenheit von Johann Hepp und Conrad Hepp, beide aus Bechenheim, die im Art. 116 des bürgerlichen Gesetzbuchs vorgeschriebene Zeugenvernehmung angeordnet worden.
Es wurde gestattet: 1) am 9. April dem Jacob Bernhard Kauter zu Wimpfen, künftig den Namen „Baumann“, 2) an demselben Tage dem Simon Simon zu Mainz, künftig statt seines seitherigen Vornamens „Simon“ den Vornamen „Leo“ und 3) am 1. Mai dem Adoptivsohn des hiesigen Bürgers und Schneidermeisters Philipp Semmler, Heinrich Simon, künftig den Namen „Semmler“ zu führen.
1) Am 12. April wurde dem Geometer-Gehülfen Conrad Walther zu Daubringen das Patent als Geometer der 3. Klasse für den Steuerbezirk Hungen ertheilt.
2) Am 14. April wurde dem Pfarrvicar Wilhelm Schmidt zu Auerbach die evangelische Pfarrstelle zu Messel, im Regierungsbezirke Darmstadt, und dem Pfarramts-Candidaten Ludwig Christian Carl August Walther aus Darmstadt die evangelische Pfarrstelle zu Niederingelheim, im Regierungsbezirke Mainz, übertragen.
3) Am 22. April wurde dem evangelischen Schullehrer Johannes Römer zu Queck die evangelische Mäfchenschullehrerstelle zu Niederramstadt, im Regierungsbezirke Dieburg, übertragen.
4) Am 1. Mai wurde dem Schulvicar Georg Wollpert zu Bermersheim, im Regierungsbezirke Worms, die evangelische Schullehrerstelle daselbst übertragen.
Erledigt ist:
die evangelische Schullehrerstelle zu Kirchlotheim, im Regierungsbezirke Biedenkopf, mit einem jährlichen Gehalte von 303 Gulden.