Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1849/504

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1849
Alphabetisches Inhaltsverzeichniß:
AB CDE FGHI/J KLMNO PQR S TUVW Z
Alphabetisches Namenregister:
ABCDE FGHJK LMNOPQRS TUVWZ
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Datei:Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1849.djvu
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§. 3.

Unser Ministerium des Innern ist mit dem Vollzug dieser Verordnung beauftragt.

Urkundlich Unserer eigenhändigen Unterschrift und des beigedrückten Staatssiegels.
Seeheim am 14. September 1849.

(L. S.)

LUDWIG.
Jaup.



Dienstnachrichten.

In Folge der allerhöchsten Verordnung vom 14. dieses Monats, die Vereinigung des Oberstudienraths und des Oberschulraths betreffend, und der weiteren allerhöchsten Entschließung von demselben Datum ist die nunmehrige Oberstudien-Direction in folgender Weise gebildet worden:

Director:
der seitherige pensionirte Ministerialrath Dr. Wilhelm Moritz Breidenbach;
Räthe:
Dr. Julius Friedrich Carl Dilthey, seitheriger Oberstudienrath,
Dr. Johann Baptist Lüft, seitheriger Oberschulrath,
Dr. Carl Heinrich Schödler, seitheriger Oberschulrath,
Carl Daniel Kümmich, seitheriger Oberschulrath;
Assessor mit Stimme in den das Turnwesen berührenden Angelegenheiten:
Adolph Spieß, Turnlehrer zu Darmstadt.

Nach allerhöchster Entschließung hat der Director den Amtstitel Oberstudien-Director, und haben Räthe und Assessor die Amtstitel Oberstudienrath, Oberstudien-Assessor zu führen. Auch haben die Secretäre, Registratoren und das Kanzleipersonal der beiden seither getrennten Collegien den der Benennung des nunmehr vereinten Collegs entsprechenden Amtstitel anzunehmen.

Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben geruht, durch allerhöchste Entschließung vom 21. d. M. den Ministerialrath im Ministerium der Justiz Dr. Friedrich von Lindelof, unter gleichzeitiger Entbindung desselben von der Stelle eines Directors des Oberstudienraths, zum Director des Ministeriums der Justiz zu ernennen.

Verzeichniß rechtskräftig gewordener, nach Artikel 30 des Strafgesetzbuchs bekannt zu machender Strafurtheile der Gerichte der Provinz Rheinhessen.
Es wurden verurtheilt:
1. Durch das Großh. Assisengericht zu Mainz.
1) Friedrich Schlemmer, Schuhmachergeselle aus Hamm, wegen ausgezeichneten Diebstahls, durch Urtheil vom 22. Januar 1849 in eine Correctionshausstrafe von 2 Jahren, geschärft in den ersten 8 Tagen des 6., 12., 18. und 24. Monats durch einsame Einsperrung.
2) Carl Peter Hagen, Handelsmann aus Mainz, wegen betrügerischen Bankrutts, durch Urtheil vom 24. Januar 1849 in eine Correctionshausstrafe von 15 Monaten, wovon 3 Monate nach der Bestimmung des Artikels 34 des Strafgesetzbuchs in Abzug kommen sollen.
3) Susanna Veef, Ehefrau von Heinrich Carl Art, Hebamme aus Mainz, wegen Abtreibung der Leibesfrucht, durch Urtheil vom 26. Januar 1849 in eine Correctionshausstrafe von 2 Jahren, unter gleichzeitiger Entziehung der Befugniß zur Ausübung ihrer Kunst als Hebamme.
4) a. Jacobine Vogel, ohne Gewerbe aus Storndorf, b. Franzisca Halbritter, Handarbeiterin aus