Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1849/141

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1849
Alphabetisches Inhaltsverzeichniß:
AB CDE FGHI/J KLMNO PQR S TUVW Z
Alphabetisches Namenregister:
ABCDE FGHJK LMNOPQRS TUVWZ
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Datei:Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1849.djvu
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Die erste Hälfte der Kirchengeschichte, sechsstündig, täglich von 7-8 Uhr, ord. Professor Dr. Scharpff.
Christliche Literaturgeschichte (Patrologie), an den 3 ersten Wochentagen von 8-9 Uhr, Derselbe.
Die erste Abtheilung der Dogmatik, an den vier letzten Wochentagen von 4-5 Uhr, ord. Professor Dr. Schmid.
Die Symbolik, an den 4 letzten Wochentagen von 3-4 Uhr, Derselbe.
Die erste Hälfte der Moral, vierstündig, Donnerstags und Freitags von 8-10 Uhr, ord. Professor Dr. Fluck.
Homiletik, an den 3 ersten Wochentagen von 11-12 Uhr. Derselbe.
Auf Verlangen wird Professor Dr. Löhnis in den von ihm angegebenen Gegenständen schriftliche und mündliche Uebungen leiten.

Rechtswissenschaft.

Die Encyclopädie und Methodologie der Jurisprudenz lehrt, in wöchentlich zwei Stunden, Privatdocent Dr. Hillebrand.
Das Naturrecht lehrt, in drei Stunden wöchentlich, Derselbe.
Die natürliche Staatslehre wird, in wöchentlich drei Stunden, nach seinem Lehrbuch des Naturrechts, unentgeltlich vortragen Privatdocent Dr. Fischer.
Die Geschichte und Institutionen des Römischen Rechts trägt, mit Rücksicht auf das Mackeldey`sche Lehrbuch, täglich von 11-12 ½ Uhr vor, ord. Professor Dr. von Löhr.
Die Pandekten lehrt, nach von Wening-Ingenheims Lehrbuch fünfte Auflage), täglich von 7-9 und von 11-12 ½ Uhr, Privatdocent Dr. Nenner.
Das römische Erbrecht lehrt ord. Professor Dr. von Löhr, täglich von 9-10 Uhr.
Die deutsche Staats- und Rechtsgeschichte trägt, täglich von 5-6 Uhr vor, ord. Professor Dr. Wippermann.
Dieselbe Vorlesung wird in wöchentlich 4 Stunden vortragen Privatdocent Dr. Hillebrand und
in wöchentlich sechs, noch zu bestimmenden Stunden, Privatdocent Dr. Sandhaas.
Das gemeine deutsche Privatrecht, mit Einschluß des Lehn-, Handels- und Wechselrechts, lehrt, täglich von 11-12 ½ Uhr, und in einer noch zu bestimmenden Stunde, ord. Professor Dr. Renaud.
Das gemeine deutsche Staatsrecht erörtert, mit Verweisung auf sein Lehrbuch, täglich von 10-11 Uhr, ord. Professor Dr. Weiß.
Das praktische europäische Völkerrecht lehrt, dreimal wöchentlich von 4-5 Uhr, ord. Professor Dr. Wippermann.
Das gemeine deutsche Kirchenrecht wird, täglich von 3-4 Uhr, vortragen ord. Prof. Dr. Weiß.
Dieselbe Vorlesung hält, in wöchentlich sechs Stunden, Privatdocent Dr. Seitz.
Das gemeine deutsche Criminalrecht erklärt Kanzler und ord. Professor Dr. Birnbaum, täglich von 11-12 ½ Uhr.
Derselbe wird auch den gemeinen deutschen Criminal-Proceß, in Vergleichung mit dem auf Oeffentlichkeit, Mündlichkeit und Geschwornengericht gegründeten Verfahren, täglich von 10-11 Uhr, vortragen.
Französischen Criminalproceß lehrt, viermal wöchentlich von 4-5 Uhr, ord. Prof. Dr. Dernburg.
Den gemeinen deutschen Civilproceß wird Derselbe, täglich von 7-8 und zweimal von 8-9 Uhr vortragen.
Ein Civilproceß-Practikum und Relatorium wird Montags und Freitags von 5-6 Uhr, veranstellten ord. Professor Dr. Renaud.
Dieselbe Vorlesung hält, in wöchentlich drei Stunden, Privatdocent Dr. Seitz.
Zu Examinatorien über alle Zweige der Rechtswissenschaft erbietet sich Privatdocent Dr. Hillebrand.