Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1820/470

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1820
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"erstattenden Berichten, jedesmal das Datum und den Nummer des Ministerial-Erlasses, durch welchen der zu erstattende Bericht erfordert wird, mit der Rubrik vorauszuschicken, und dieses eben so wenig bei Allegationen früherer Ministerial-Rescripte, als bei Anführung früherer Berichte, die Mitangabe des Datum derselben, zu unterlassen."

      Da inzwischen die Befolgung dieser Vorschrift bisher manchmal außer Acht gelassen worden ist, so findet sich die unterzeichnete oberste Staatsbehörde dadurch veranlaßt, dieselbe hierdurch zu erneuern, und zugleich sämmtlichen Großherzoglichen Behörden weiter auszugeben, von nun an bei allen ihren Berichten an das Geheime Staats-Ministerium das Datum derselben nicht mehr am Schluß des Berichts folgen, sondern dasselbe auf dem ersten Bogen oben rechts, wie bei den an sie gelangenden Ministerial-Rescripten vorangehen zu lassen.
      Darmstadt, den 15. September 1820.

Großherzoglich Hessisches Geheimes Staats-Ministerium.
von Grolman. von Wreden.
Stumpff.



Beförderungen und Emeritirung.

      Des Großherzogs Königliche Hoheit haben am 28. August den Steuer-Rectifications-Gehülfen Adam zu Babenhausen zum Geometer erster Klasse in der Provinz Starkenburg - den Candidaten der Cameral-Wissenschaften Wilhelm Wagner, zu Roßdorf, zum Geometer zweiter Klasse in gedachter Provinz zu ernennen - am 28. desselben den Justiz-Amtmann Christian Ernst Hager, zu Friedberg, in Ruhestand zu versetzen, - dem bisherigen Beamten des Landamts Giessen, Hofrath Christoph Christian Follenius zu Giessen, die erledigte Justiz-Beamtenstelle zu Friedberg provisorisch - und unter gleichem Dato dem bisherigen Amtsverweser Justus Joseph Ludwig von Zangen,zu Langgöns, die erledigte Beamtenstelle des Landamts Giessen gleichfalls provisorisch zu übertragen - am 5. des laufenden Monats den Candidaten der Theologie und bisherigen Pfarrverweser Wilhelm Frey von hier, als Pfarrer zu Walldorf, Amts Kelsterbach, zu bestätigen - und am 9. desselben, der, von dem bischöfflichen General-Vicariat zu Mainz geschehenen Ernennung des seitherigen Pfarrverwalters Jacob Latty zu der Wöllsteiner Cantons- Pfarrey, die Landesherrliche Genehmigung zu ertheilen gnädigst geruhet.