Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1820/444
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Uebersicht
der an die Armen und Bedrängten der Provinz Oberhessen in dem Jahr 1817. abgegebenen Unterstützungen, sowohl in Naturalien als Geld.
Vorbemerkung.
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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1820 | |
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der an die Armen und Bedrängten der Provinz Oberhessen in dem Jahr 1817. abgegebenen Unterstützungen, sowohl in Naturalien als Geld.
Vorbemerkung.
1) | Die in dem Jahr 1817. in sehr verschiedenen Maaßen an die Hülfebedürftigen ausgegebenen Früchte sind, zur Gewährung einer besseren Uebersicht, in der nachfolgenden Berechnung auf alt Darmstädtisches Maas reducirt worden. | |||||||
2) | Die Großherzogliche Hofkammer hatte der Regierung, gegen Zahlung von 32,971 fl. 81/2 kr. überlassen: | |||||||
Waitzen | 755 |
Malter | 11/16 | Simmer | ||||
Korn | 1152 | " | 22/9 | " | ||||
Gerste | 990 |
" | 25/12 | " | ||||
Hafer | 2559 | " | 111/16 | " | ||||
Erbsen | 14 |
" | 31/2 | " | ||||
3) | Die Regierung hat ferner angekauft: | |||||||
Korn | 138 |
Malter | 212/16 | Simmer | ||||
Gerste | 2591 | " | 343/48 | " | ||||
Hafer | 938 |
" | 2 | " | ||||
Kartoffeln | 1145 | Achtel Friedb. Maas 5 Mesten | ||||||
Ausser diesen Kartoffeln sind, nach einer, mit den Branntweinbrennern der Provinz Hessen getroffenen Uebereinkunft, noch mehrere tausend Achtel zu dem Preiße von 3 fl. An diejenigen, welche von der Regierung Anweisung erhalten hatten, abgegeben worden. |
4) | Der Waitzenvorrath wurde, mit Ausnahme von 11 Malter 1/2 Simmer, als zur Vertheilung nicht geeignet, theils gegen andere Früchte vertauscht, theils, zum Vortheile des Unterstützungs-Fonds, verkauft. Hieraus ist die, in der zweiten Rubrik der Geldrechnung enthaltene Einnahme entstanden. | |
5) | Eben so sind die, in der Berechnung aufgeführten 14 Malter 31/3 Simmer Erbsen, wegen Geringfügigkeit der Quantität, sodann 53 Malter 37/16 Simmer Korn, weil dasselbe gelitten |