Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1820/404
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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1820 | |
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Um denjenigen Ihrer getreuen Unterthanen, welche sich bürgerlichen Gewerben widmen wollen, einen ihrem Stande angemessenen Unterricht zu verschaffen, haben Seine Königliche Hoheit der Großherzog die Errichtung einer Realschule in hiesiger Residenzstadt beschlossen, den von hiesiger Stadt zu dem Ende geschehenen Ankauf des dazu bestimmten Gebäudes durch einen bedeutenden Beitrag erleichtert, und, nachdem auch die innere Einrichtung desselben ihrer Vollendung nahe ist, die Eröffnung gedachter Schule gnädigst verordnet.
Der Zweck dieser Anstalt im Allgemeinen ist, der höchsten Absicht gemäß, Veredlung der Gewerbe, Beförderung der Landescultur und des Kunstfleißes durch erweiterte Kenntniß, Benutzung und Verarbeitung der Naturerzeugnisse, mehrere Ausbildung der mittleren Volksklassen zum vortheilhafteren[GWR 1] Betrieb ihrer mannigfaltigen Nahrungs- und Erwerbszweige und dadurch Erhöhung ihres Wohlstandes; - insbesondere aber eine hinlängliche wissenschaftliche und praktische Vorbereitung der Jugend, die sich bürgerlichen Gewerben zu widmen die Absicht hat.
Um diese Vorbereitung zu bewirken, erscheinen folgende Lehrgegenstände als wesentlich nothwendig:
1.) | Sprachkenntniß, verbunden mit der Anleitung, zur Fertigung der im bürgerlichen Geschäftsleben nöthigen schriftlichen Aufsätze und dem Unterricht im Schön- und Rechtschreiben. | |
2.) | Rechenkunst, mit methodischen Uebungen im Kopf- und schriftlichem Rechnen, und praktischer Anweisung zum Rechnungs- und Buchführen, zum Abfassen von Material- und Verdienst-Rechnungen etc. |
3.) | Geometrie, und diejenigen Theile der reinen und angewandten Mathematik, als Mechanik, Statik und Maschinen-Lehre, welche, und in so weit solche der Zweck der Anstalt erfordert. | |
4.) | Die Hauptlehren der Physik und Chemie, verbunden mit dem Gemeinnützigsten aus der Naturgeschichte, der Technologie und dem geschichtlichen der vorzüglichsten technischen Erfindungen. | |
5.) | Die allgemeine, vorzüglich physische, und besonders vaterländische Geographie mit steter Rücksicht auf die Landeserzeugnisse und Landes- Cultur, Gewerbe, Fabrikation Manufakturen und Handel. | |
6.) | Baukunst mit architektonischer Zeichnungslehre und Zeichnungsübungen. | |
7.) | Die mathematische Zeichnungslehre verbunden mit Optik und Perspective. |
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