Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1820/031

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1820
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      Die unterzeichnete Höchste Staats-Behörde, welche in der Anerkennung schöner und edler Thaten eine ihrer angenehmsten Pflichterfüllungen übt, beeilt sich, dieses musterhafte Betragen der genannten drei Schiffer hierdurch, mit verdienter Belobung, zur öffentlichen Kunde zu bringen und dadurch diesen braven Jünglingen ein sie ehrendes und das Edle in ihnen bekräftigendes Denkmal zu stiften.       Darmstadt, den 18ten Februar 1820.

Großherzoglich Hessisches Geheimes Staats-Ministerium.
von Grolman. von Wreden. Wernher.
Hoppé.



Artillerie Waffen- und Rüstungs- Direction.

      Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben die specielle Direction aller Waffen, so wie des Kriegs-Materials, einem eigenen Comité der Artillerie, unter der Benennung

Artillerie-Waffen- und Rüstungs-Direction

zu übertragen geruht.
      Der Geschäftskreis dieser Commission umfaßt im allgemeinen:

       1.) die Aufsicht und Verfertigung, Aufbewahrung und Unterhaltung sämmtlichen Geschützes und dessen Attirail` , so wie aller andern Waffen, Militär-Fahrzeuge, Geschirre, Feldgeräthe und der dazu nöthigen Erfordernisse;
2.) die Inspection über die Zeughäuser, Militair-Werkstätten, Munitions-Magazine und Fabricken, Salpetergräbereien und Läuterungs-Anstalten, Artillerie-Vorraths-Gebäude und Schoppen etc.
3.) die Oberaufsicht über die Fabrication des Pulvers, Angabe des Verhältnisses seiner Bestandtheile, Versicherung der Reinheit derselben vor ihrer Mischung, und Prüfung seiner Güte nach dessen Fertigung.

      Zu dieser Commission ernennen Se. Königliche Hoheit
                  den Generallieutenant Hahn, als Praeses,
                  den Obrist Schüler vom Corps und
                  die Capitains Gandenberger und Scholl von der Artillerie
zu Mitgliedern.
      Vorstehende Allerhöchste Verfügung bringt man demnach hierdurch zur öffentlichen Kenntniß.        Darmstadt den 7ten Februar 1820.

Großherzoglich Hessische General-Adjutantur.
v. Weyhers, Generaladjutant.



Pflastergeldserhebung zu Fränkisch-Crumbach, Hoheitsamts Lichtenberg.

      Durch höchste Entschließung, ist der Gemeinde Fränkisch-Crumbach die Erhebung einer Pflastergeldes, nach dem in der Erhebungsstätte angeschlagenen Tarif, von allen in dem Amt