Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1819/071
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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1819 | |
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Der Ausschlag zu den Communalbedürfnissen der Stadt Münzenberg, Bauamts Münzenberg, beträgt für das Jahr 1819 auf einen Gulden Ortssteuerkapital:
1.) der Gemeindsglieder | - | kr. | - | pf. |
2.) der immer steuerbaren Nichtgemeindsglieder | 1 | " | 0,764 | " |
3.) der vorhin Steuerfreien | - | " | 2,7554 | " |
- Gießen den 15. Sept. 1819.
Haberkorn. Günther.
Der für das Jahr 1819 genehmigte Ausschlag zu Bestreitung der Communal-Bedürfnisse der Gemeinde Burggräfenrode, Bauamts Burggräfenrode, beträgt auf den Gulden Orts-Steuer-Kapital:
1) der Gemeindsglieder | - | kr. | - | pf. |
2.) der Nichtgemeindsglieder von immer steuerbaren Objecten |
1 |
" |
1,3460 |
" |
3.) der vorhin Steuerfreien | 1 | " | 0,3715 | " |
- Gießen den 15. September 1819.
Knorr. Günther.
Vermöge Regierungs-Rescripts vom 12ten Juni dieses Jahrs zu Nr. 6193. sollen die vom hiesigen Amte zu zahlenden 2550 fl. Landwehrarmaturkosten nebst Zinsen vom 1ten Januar 1818 in drei Zielen und zwar auf drei nacheinander folgende Martinitage erhoben werden.
Die auf Martini dieses Jahrs einzubringende Summe beträgt mit Einschluß der Erheb- und Registergebühr 1164 fl. 13 ¼ kr. und da nach dem extraordinären Steuerfuße